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Ich denke, eines sollte doch mal klargestellt werden. Wer andere einer Straftat bezichtigt, die dem beschuldigten nicht juristisch nachgewiesen wurde, begeht meines Erachtens selbst eine Straftat. Nämlich die der Verleumdung!
Bitte jetzt nicht auf exakte juristische Definitionen festnageln. Ich denke, es wird klar, worum es mir geht.
Ich gehöre nicht zu denen, die meinen, dass im Internet erlaubt sein sollte, was im nichtvirtuellen, realen Leben, verboten ist.
Das heisst im Klartext: Freie Meinungsäusserung im Internet, wie auch im sonstigen realen Leben. Aber eben auch Ahndung von Gesetzesverstößen, wie im realen Leben!
Ein Bekannter (ehemaliger Kriminaloberkommissar) hat mir mal gesagt, dass man im Prinzip jede "Beleidigung" öffentlich aussprechen dürfe, wenn sie adjektivisch formuliert werde.
Beispiel 1: "Was Herr xxxx da getan hat, war/ist Rechtsbeugung!" = Strafbar
Beispiel 2: "Auf mich wirkt die Handlung des Herrn xxx wie Rechtsbeugung!" = Legal
So zumindest habe ich meinen Bekannten verstanden. Ist allerdings schon ca. 15 Jahre her. Ob sich die Rechtslage seitdem geändert hat, weiss ich nicht.
Natürlich "darf" man im Prinzip alles von sich geben, sofern man bereit ist, die Konsequenzen zu tragen ;)
mfg :)