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Staatsanwaltschaft sendet ein vorgefertigtes Schreiben a la "Kein öffentliches Interesse" und das wars.Ich kenne dieses Schreiben auch. Darin steht aber noch mehr!
" ... D. Antragsteller(in) steht der Privatklageweg offen."
Wenn der Antragsteller also Lust hat und einen Anwalt findet der mitmacht, kann er eine Zivilklage einreichen.
Quasi so, wie die Urheberrechtsvertreter es tun. Das kann ganz schön teuer werden.
Davon abgesehen, wenn der Vorfall schon in der Presse bzw. im Netz schön breit getreten wurde, kann sich ein Staatsanwalt im Zugzwang fühlen und der Meinung sein, daß die Öffentlichkeit doch Interesse an einer Verfolgung haben könnte.