Allgemeines 22.004 Themen, 148.973 Beiträge
Was für eine Heulsuse!
Schön zu lesen, dass die Augsburger Allgemeine sich weigerte die Daten heraus zugeben, und das ganze öffentlich macht.
Ich kann nur sagen unglaublich.
Bald werden wir Zustände wie in Amerika haben wo jeder wegen jedem Scheiss klagen kann...
Bald werden wir Zustände wie in Amerika haben wo jeder wegen jedem Scheiss klagen kann...Exakt das ja NICHT. Wir haben Zustände bei denen die oberen 10.000 wegen jedem Scheiß uns kleine Bürger an den Karren pinkeln darf.
Ganz genau
Was das Internet anbelangt, da sind wir eher in der Richtung Nord Korea, China, Syrien usw.
Aus eigener Erfahrung kann ich berichten, dass NICHTS passiert, wenn dass einem Otto Normal User passiert. Die Staatsanwaltschaft sendet ein vorgefertigtes Schreiben a la "Kein öffentliches Interesse" und das wars.
Interessieren würde mich hierbei jedoch mal ganz stark, wieso die bei dem einen solchen Aufriss machen? Da wird doch in keiner Weise die Verhältnismäßigkeit gewahrt.
Staatsanwaltschaft sendet ein vorgefertigtes Schreiben a la "Kein öffentliches Interesse" und das wars.Ich kenne dieses Schreiben auch. Darin steht aber noch mehr!
" ... D. Antragsteller(in) steht der Privatklageweg offen."
Wenn der Antragsteller also Lust hat und einen Anwalt findet der mitmacht, kann er eine Zivilklage einreichen.
Quasi so, wie die Urheberrechtsvertreter es tun. Das kann ganz schön teuer werden.
Davon abgesehen, wenn der Vorfall schon in der Presse bzw. im Netz schön breit getreten wurde, kann sich ein Staatsanwalt im Zugzwang fühlen und der Meinung sein, daß die Öffentlichkeit doch Interesse an einer Verfolgung haben könnte.
Das kann ganz schön teuer werden.Womit wir wieder bei der 2-Klassengesellschaft wären, bei der sich ein Otto-Normalo keinen Anwalt leisten kann.
Womit wir wieder bei der 2-Klassengesellschaft wären ...Besonders bei Beleidigungen wird dies deutlich.
Wenn zwei "Normalbürger" sich gegenseitig böse Wörter entgegen schmeißen, wird die Strafverfolgung mangels öffentlichen Interesses eingestellt.
Wenn dagegen ein "Normalbürger" z.B. eine Politesse den Namen eines "großen, weisen Vogels ohne Intelligenz" gibt, scheint die Öffentlichkeit daran doch so großes Interesse zu haben, daß eine Strafverfolgung eingeleitet wird.
Mein Vater hat oft gesagt: "Vor dem Gesetz sind alle gleich und manche sind noch gleicher".
Vor dem Gesetz sind alle gleich und manche sind noch gleicher".Man braucht nur Kafkas Prozess zu lesen, aktueller denn je.
Ein schöner Kommentar zur Verhältnismässigkeit dazu, der es auf den Punkt trifft!
http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Volker-Ullrich-die-Justiz-und-die-Verhaeltnismaessigkeit-id23662831.html
Ein schöner Kommentar zur Verhältnismässigkeit dazu,
... und dazu ein sehr wichtiger Kommentar (Nr 269) zum Kommentar:
Niemals eine Schuld zugeben!!!
Auch das kann ich aus eigener Erfahrung zum Besten geben. Bei Polizei und Gericht geht es nicht darum wer im Recht ist, sondern geradezu darum wer zuerst etwas gesteht.
Sehr geiles Zitat aus Monk: Das Verlangen etwas zu gestehen, ist des Polizisten bester Freund!
Das Ganze nennt man dann "Demokratie".
Zum Unterschied zu Diktaturen.
Jürgen
jueki,
in Deutschland ist anscheinend dieser Unterschied bald ziemlich verwaschen.
Egon
Aber, aber meine Herren, von einer Diktatur sind wir doch wohl noch weit entfernt. Der Herr Ullrich hat sicher seine Kompetenzen etwas überzogen aber wenn ein Volljurist der Rechtsbeugung zum eigenen Vorteil bezichtigt wird, das ist sicher eine Beleidigung und dagegen kann man in Deutschland angehen und zwar mit Rechtsmitteln, das hat er versucht.
Ich finde aber genau wie ihr, er hat da etwas überreagiert und ein Mann in seiner Position sollte da etwas entspannter reagieren, zumal er in der Öffentlichkeit steht und von der auch bezahlt wird, nämlich von uns.
-groggyman-
Ich finde aber genau wie ihr, er hat da etwas überreagiertNatürlich. Der Onkel hats nicht so gemeint.
Schließlich kann in einer Demokratie auch ein kleiner Bürger problemlos Gerichte und Polizei bemühen, um seine vermeintlichen Interessen höchst staatlich durchzusetzen. Keine Frage.
Jürgen
Schließlich kann in einer Demokratie auch ein kleiner Bürger problemlos Gerichte und Polizei bemühen, um seine vermeintlichen Interessen höchst staatlich durchzusetzen. Keine Frage.Sehr gut formuliert, EXAKT darum geht es!
Aber, aber meine Herren, von einer Diktatur sind wir doch wohl noch weit entfernt.Sooo weit finde ich das gar nicht. Und, wie nahe muss man denn einer kommen, bevor von unten etwas dagegen getan wird?
In früher Geschichte hatten die Menschen auch Oropax in den Ohren und Tomaten auf den Augen.
So weit weg sind wir nicht von einer Diktatur. Jedenfalls sind die politischen Versuche schon seit zwei Jahrzenten spürbar. Nicht zu verkennen die Ausübung politischer Justiz. Wir sollten es immer zum schutze einer Demokratie daran messen, daß weder unsere gewählten Volksvertreter Macht besitzen dürfen, noch die Wirtschaft und auch unsere Behörden nicht. Nur dann kann wahre Demokratie gelebt und aufrecht erhalten werden.
Der Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluß des Amtsrichters bezüglich der Forendaten
ist weitaus unter der Gürtellinie demokratischer und verfassungsrechtlicher Abwägungen gewesen und
mißachtet die Freie Meinungsäußerung- und Pressefreiheit. Auch Antsrichter sollten sich mal mit
Verfassungsrecht und der Bürgerrechte auseinandersetzen.
Sooo weit finde ich das gar nicht. Und, wie nahe muss man denn einer kommen, bevor von unten etwas dagegen getan wird?
Super man, Du sprichst mir aus der Seele.
agtino
...bevor von unten etwas dagegen getan wird?Das wird nicht geschehen.
Es wird relativiert, entschuldigt, verschiedene Standpunkte erörtert.
Am Ende sind die
von untenwieder mit sich selbst beschäftigt und die "da oben" machen weiter.
Erst kürzlich zitierte ein User in einem anderen Zusammenhang ein Brecht- Gedicht:
Unsre Herrn, wer sie auch seien,
Sehen unsre Zwietracht gern,
Denn solang sie uns entzweien,
Bleiben sie doch unsre Herrn.
Jürgen
und die "da oben" machen weiter.ich glaube, damit hast Du leider Recht!
Die da oben, können eben nur soweit weiter machen, wie wir es als Volk zulassen werden !
Wir als Volk sind zu blöde, wenn wir die weiter so machen lassen, darüber müssen wir uns im klaren sein.
Denn, weder Politiker, noch Justiz und auch nicht Behörden haben die Macht, gegen die Macht eines demokratischen Volkes anzutreten. Wir selbst haben es in der Hand ! Aber, mit Oropax in den Ohren
und Tomaten auf den Augen, wird es nicht gehen.
Können Diktaturen nicht auch demokratisch sein, mal so rethorisch in den Raum gefragt?
Wie war das denn im sogenannten Dritten Reich? War ja auch ne Diktatur, die von der Mehrheit der Bevölkerung akzeptiert wurde oder nicht?
Ich meine, was versteht man den so landläufig unter einer Demokratie? Doch wohl u.a. auch, dass die geltende Regierungsform von der Mehrheit der Bevölkerung getragen wird.
mfg :)
Hallo voenix
Verwechselst du da gerade "Demokratie" mit Demagogie ?
Wenn das Volk hungert und ohne Arbeit ist, dann glaubt es schnell dem, der das Brot verteilt.
-groggyman-
Wenn das Volk hungert und ohne Arbeit ist, dann glaubt es schnell dem, der das Brot verteilt.
Danke, besser hätte ich den Istzustand in unserem Land gar nicht beschreiben können! :))
mfg :)
Dieser Beitrag wurde gelöscht, weil ein anderer User einen berechtigten Einwand dagegen hatte. Die Begründung befindet sich hier.
Eine Diktatur ist und bleibt eine Diktatur.Ja, der Begriff bleibt der derselbe, die Bedeutung wandelte sich in der geschichtlichen Vergangenheit jedoch bis ins Gegensätzliche. Das gleiche gilt übrigens für den Begriff Demokratie.
- Diktatur - Kurze Begriffsgeschichte
- Begriffsnutzung um das 19, Jahrhundert
http://de.wikipedia.org/wiki/Diktatur_des_Proletariats
Notstandsregelungen in deutschen Verfassungen von 1871 bis 1933/1945
Diktaturparagraph:„Drittes Reich“: Reichspräsident Paul von Hindenburg ermöglichte mit der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat („Reichstagsbrandverordnung“) vom 28. Februar 1933, die viele individuelle Grundrechte unbefristet und im Ergebnis bis zum Ende des Nationalsozialismus aufhob, die Errichtung der nationalsozialistischen „Konsensdiktatur“. Mit dem folgendenErmächtigungsgesetz nahm sich der Reichstag die verfassungsgemäße Möglichkeit, die Maßnahmen aufzuheben.
Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Diktatur#Diktaturparagraphen_in_Deutschland
Soviel zur "Machtergreifung" Hitlers...
hier ist es das winzige Häuflein der NPD.Ooch, wo sich doch der "Verfassungsschutz" mit der Aufzucht und Erhaltung so viel Mühe gegeben hat :))
mfg :)
Ooch, wo sich doch der "Verfassungsschutz" mit der Aufzucht und Erhaltung so viel Mühe gegeben hatWarum wohl?
Jürgen
Hier ergeben sich viele Fragen, die dringend beantwortet werden müssten.
Zitat: Wer mitdiskutieren will, muss sich mit seinen echten Daten registrieren. Öffentlich gemacht wird auf Wunsch aber nur ein Pseudonym.
Wieso muss man sich zur Diskussion mit seinen "echten Daten" registrieren, wenn die Zeitung ja eigentlich doch die Nutzer (und deren Anonymität) schützen möchte?
Und wie werden diese "echten Daten" bei der Anmeldung verifiziert? Letztendlich kann doch sehr einfach Hinz behaupten, er wäre Kunz - wie soll hier der wahre Urheber der unterstellten Beleidigung 100%ig zu ermitteln sein?
Ich kenne jedenfalls auch Zeitungen, bei denen man zur Registrierung für das Forum anonyme Daten verwenden kann.
Ob die dann zu jedem Posting die völlständige IP-Adresse des Nutzers protokollieren und aufbewahren, weiß ich freilich auch nicht. Erlaubt wäre es jedenfalls nicht. Und was läge näher, als sich im Interesse der Nutzer und der Meinungsfreiheit an die geltenden deutschen Gesetze zu halten statt sie zu brechen?
Gruß, mawe2
DIE HABEN DOCH ALLE LAAANGEEEWEEEIIILEEEE:
http://www.bild.de/news/inland/bahlsen/kruemelmonster-schreibt-bekennerbrief-28308890.bild.html
ZITAT (Worum es mir geht): Die Polizei findet das gar nicht lustig: Es werde geprüft, ob es sich „möglicherweise um eine versuchte Erpressung handeln könnte”, teilte die Polizei mit.
Habs vorhin auch gesehen
Die Forderung:
"Kekse ans Krankenhaus liefern
gezeichnet
Das Krümmelmonster
Irgendwo schon witzig die Geschichte
Aber immerhin ist esd Diebstahl, und könnte man auch Erpressung nennen. Dennoch, i was amused!
Natürlich ist das witzig! Aber Du kannst mir doch nicht erzählen dass da ein Polizist eine Überprüfung in Gang bringt. Der der sich das wagt, sollte ab morgen wieder Streife im Steintorviertel (Nutten, Hells Angels, etc) laufen müssen. Das ist ja noch peinlicher als die Aktion in Augsburg.
Wie heißt es so schön: "Der getroffene Hund bellt".
Abgesehen davon: Rechtsbeugung zu begehen um den Vorwurf der Rechtsbeugung als Beleidigung darzustellen.....
Onlineredakteur droht Beugehaft:
"Ein Onlineredakteur des Bewertungsportals Klinikbewertungen.de soll für fünf Tage in Beugehaft. Damit will das Amtsgericht Duisburg die Herausgabe der Daten eines Forennutzers erzwingen."
http://www.golem.de/news/anonyme-nutzerdaten-onlineredakteur-droht-beugehaft-1302-97562.html
soll für fünf Tage in Beugehaft
Was passiert eigentlich, wenn der nach den 5 Tagen die Daten immer noch nicht rausrückt?
Gruß, mawe2
Das sind Methoden wie in China. Ein Wunder, dass der nicht direkt erschossen wurde.
Das ist ein Fall für Anonymus.
Was kann man tun um da zu helfen?
Was kann man tun das solche Dinge nicht überhand nehmen und hier nicht chinatown wird?
Nur veröffentlichen und drüber reden ist doch trostlos oder? Hilft nicht mal uns.
Was meint Ihr?
Was kann man tun das solche Dinge nicht überhand nehmen
Zunächst mal zeigt es, wie wichtig es ist, dass solche Daten erst gar nicht anfallen. Was nicht protokolliert wurde, kann auch nicht herausgepresst werden!
Das hat also sehr viel mit dem Thema "Vorratsdatenspeicherung" zu tun.
Jeder, der immer behauptet "Vorratsdatenspeicherung ist doch nicht schlimm, ich habe ja nichts zu verbergen!" sollte sich an diesem Beispiel vor Augen führen, wieviel besser es ist, die Daten eben nicht erst zu speichern.
Und jeder, der ohne Grund freiwillig mehr über sich preisgibt, als eigentlich nötig wäre, braucht sich nicht wundern, wenn er anschließend Spielball solcher Machenschaften wird!
Wenn solche Fälle wenigstens zu einem Nachdenken führen, war die meldung nicht umsonst.
Gruß, mawe2
Das ist ein Fall für Anonymus
na.... dann weißt du ja wer die sind.
klar, mag gut sein.
Aber der ihre Kacke hat einigen vielen ganz schön gestunken.
Du könntest einer sein. Aber was sage ich da, wir kennen dein Pseudonym ja.
Gruß
Du könntest einer sein. Aber was sage ich da, wir kennen dein Pseudonym ja.Gesoffen?
ne ne
alles gut
cool bleiben
Ich denke, eines sollte doch mal klargestellt werden. Wer andere einer Straftat bezichtigt, die dem beschuldigten nicht juristisch nachgewiesen wurde, begeht meines Erachtens selbst eine Straftat. Nämlich die der Verleumdung!
Bitte jetzt nicht auf exakte juristische Definitionen festnageln. Ich denke, es wird klar, worum es mir geht.
Ich gehöre nicht zu denen, die meinen, dass im Internet erlaubt sein sollte, was im nichtvirtuellen, realen Leben, verboten ist.
Das heisst im Klartext: Freie Meinungsäusserung im Internet, wie auch im sonstigen realen Leben. Aber eben auch Ahndung von Gesetzesverstößen, wie im realen Leben!
Ein Bekannter (ehemaliger Kriminaloberkommissar) hat mir mal gesagt, dass man im Prinzip jede "Beleidigung" öffentlich aussprechen dürfe, wenn sie adjektivisch formuliert werde.
Beispiel 1: "Was Herr xxxx da getan hat, war/ist Rechtsbeugung!" = Strafbar
Beispiel 2: "Auf mich wirkt die Handlung des Herrn xxx wie Rechtsbeugung!" = Legal
So zumindest habe ich meinen Bekannten verstanden. Ist allerdings schon ca. 15 Jahre her. Ob sich die Rechtslage seitdem geändert hat, weiss ich nicht.
Natürlich "darf" man im Prinzip alles von sich geben, sofern man bereit ist, die Konsequenzen zu tragen ;)
mfg :)
Beispiel 1: "Was Herr xxxx da getan hat, war/ist Rechtsbeugung!" = Strafbar Beispiel 2: "Auf mich wirkt die Handlung des Herrn xxx wie Rechtsbeugung!" = Legal
Darauf würde ich mich nur ungern verlassen. "Sie wirken auf mich wie ein Arschloch!" wird vermutlich teuer werden, wenn sich der Herr X beleidigt fühlt.
Wer andere einer Straftat bezichtigt, die dem beschuldigten nicht juristisch nachgewiesen wurde, begeht meines Erachtens selbst eine Straftat. Nämlich die der Verleumdung!
Dann wäre jede Anzeige ein Risiko, da nicht vorhersehbar ist, wie ein Gericht entscheiden würde. Strafbar ist dies nur, wenn man einen anderen wider besseres Wissen einer Straftat bezichtigt. Das nennt sich dann falsche Verdächtigung (§ 164 StGB).
Aber wegen einem begründeten Anfangsverdacht eine Strafanzeige oder Strafantrag zu stellen, ist juristisch unproblematisch.
Bemerkenswert, wie hier eine eher auf persönlicher Ebene liegendes Problem dieses Herrn Ullrich genutzt wird, um gleich wieder eine Grundsatzdiskussion über unsere Demokratie zu konstruieren;-)
Das Recht, in solchen Fällen einen Anwalt zu bemühen, steht doch jedem frei. Ob es Sinn hat und etwas bringt, steht auf einem anderen Blatt.
Wo war da nur der Protest, als es beispielsweise in einer ähnlich überzogenen Maßnahme nicht um Belange eines Einzelnen ging, sondern um die berufliche Freiheit mehrerer Journalisten und Fotografen, die beschnitten werden sollte:
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2013-02/razzia-journalisten-staatsanwaltschaft-frankfurt
http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/nach-razzia-bei-fotografen-behoerden-haben-wohl-bewusst-journalisten-durchsucht/7742288.html
Natürlich wirkt das eventuell nur ein wenig an den Haaren herbeigezogen und möglicherweise musste das ja mal gesagt werden dürfen, oioioi...
Gestern abend habe ich den Artikel gelesen.
Das hat mich wohl beschäftigt. Heute Nacht habe ich geträumt, dass der Beschuldigte den Referenten ein "A...ch" genannt hat. Schlimm.
Das kann aber nicht sein. Bestimmt nicht. Das hat er nicht.
Nun gibt es ein Urteil des Augsburger Landgericht zu der Sache: Die Beschlagnahmung der Nutzerdaten war rechtswidrig!
http://heise.de/-1827016
Sehr schön formuliert!
Das was der da abgezogen hat, ist einfach nur traurig und lachhaft!
Mahlzeit
Mich würde nach diesem Urteil interessieren, welche Konsequenzen das für die "Verurteilten" Abteilungen als Folge haben werden.
Wenn festgestellt wird, dass diese Durchsuchung illegal und völlig überzogen war, welche Folgen hat das für das ausstellende Amtsgericht bzw. Richter, der hier inkompetent gehandelt haben muss? Welche Folgen für den Staatsanwalt, der hierzu den Antrag stellen muss? Wenn keine Folgen zu befürchten sind, was nutzt dann das Urteil, außer man hat es?
Kann man gegen diesen Richter und Staatsanwalt rechtlich vorgehen wegen Verstoß gegen das das "Verhältnismäßigkeitsgesetz"? Wäre durch diesen Spruch nicht im nachhinein schon das Betreten der Räume Hausfriedensbruch, Nötigung u.ä.?
Mir schwirrt da immer wieder der Gedanke durch den Kopf, was bringt ein Urteil, wenn es keine Folgen für die in dem Fall Richter, Staatsanwälte usw. hat?
Oder bekommen die im Endeffekt noch nen feuchten Händedruck von ihrem Dienstherren und die schmunzelnde Aufforderung, das nicht wiederzutun?