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News: Neue GEZ-Maschinerie gesetzeswidrig?

Rossmann verklagt ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Michael Nickles / 186 Antworten / Flachansicht Nickles

Zum Jahresbeginn wurde die GEZ durch den "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" (die neue GEZ) abgelöst. Ab sofort muss jeder Haushalt pauschal die volle Rundfunkgebühr blechen, auch wenn keine Empfangsgeräte vorhanden sind. Die Umstellung des GEZ-Mechanismus wurde zwar viele Jahre kritisiert, dann aber durchgezogen.

Jetzt geht aber doch das Gejammer los. Von einem "riesen Abbuchungs-Chaos bei der neuen Rundfunkgebühr" spricht die Bild, es werden mehrere Fälle beschrieben. Beispielsweise ein Rentner, der mit seiner Freundin zusammenlebt und deshalb bereits im vergangenen Jahr bei der GEZ gekündigt hat - abgebucht wird von seinem Konto aber wohl weiterhin.

Bei einer Redakteurin aus Hamburg buchte der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice gleich die komplette Jahresgebühr in Höhe von 215,76 Euro auf einen Schlag ab ohne vorher nachzufragen.

Während viele über die neue "Zwangsabgabe" nur schimpfen, geht das Drogeriemarktunternehmen Rossmann jetzt gegen den "Beitragsservice" in die Offensive.


1972 hat Dirk Roßmann deutsche Handelsgeschichte geschrieben, als er im Herzen Hannovers seinen ersten „Markt für Drogeriewaren“ eröffnete – den ersten Drogeriemarkt Deutschlands. (Foto: Rossmann)

Im vergangenen Jahr musste das Unternehmen nach eigenen Angaben 39.500 Euro an die GEZ entrichten. Nach der Umstellung des Gebühreneinzugsmodells seien jetzt geschätzt 200.000 Euro fällig - also rund 500 Prozent mehr.

Bei seiner Klage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof bezieht sich Rossmann unter anderem auf den Verstoß gegen das Gleichheitsgebot. Damit ist gemeint, dass Unternehmen mit vielen Niederlassungen gegenüber solchen mit wenigen benachteiligt werden - auch wenn sie nicht mehr Mitarbeiter haben.

Für alle Gebühren-Betroffenen interessant: in der Klage vertritt Rossmann auch die Auffassung, dass der neue verabschiedete Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gesetzeswidrig ist. Alle Details zur Klage können unter anderem im Bericht der FAZ nachgelesen werden.

Michael Nickles meint:

Der generelle Witz im Fall Rossmann ist (wie bei allen Firmen dieser Art), dass pro Filliale geblecht werden muss - auch wenn dort kein Rundfunkempfang getätigt wird. Zumindest habe ich in noch keiner Rossmannfiliale einen Fernseher oder ein Radio gesehen. Und dass dort ein vielleicht im "Büro" stehender PC nebenbei für Rundfunkempfang genutzt wird, glaube ich auch nicht.

Aktuell ist es übrigens wohl so, dass alle bisherigen GEZ-Verweigerer in diesen Tagen Post kriegen und zur Zahlungseinwilligung aufgefordert werden. Gegen diesen "Bescheid" kann man sich binnen eines Monats wehren, ihn ablehnen. Allerdings (so berichten Anwälte) ist die Chance auf einen Klagerfolg gering bis aussichtslos.

Klagende bleiben also sehr wahrscheinlich auf ihren Anwalts-/Gerichtskosten sitzen. Auch im Fall der Klage von Rossmann sehe ich keine Erfolgschance. Das Volk hat die Zwangsabgabe längst gefressen und drum bleibt das so wie es ist.

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Doppelpost The Wasp
mawe2 Alekom „es ist eigentlich traurig das man es im jahre 2013 nicht ...“
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es ist eigentlich traurig das man es im jahre 2013 nicht schafft, denjenigen zahlen zu lassen, der auch daheim wirklich fern guckt oder radio hört. das wäre natürlich zu aufwendig, wenn man so eine technische einrichtung macht, würde man sofort lesen.

Wie stellst Du Dir denn das praktisch vor? Soll ich in mein Autoradio 50 ct einwerfen, damit ich die nächste halbe Stunde BR3 hören kann?? Und wenn ich auf einen privaten umschalte, kommen die 20 zuviel für den BR gezahlten Cent wieder raus??

bei uns in österreich will der orf-chef sogar es so weit treiben das alle leute die gebühren per steuer zahlen müssen, auch wenn man gar nichts empfangen könnte.

Vielleicht hast Du das jetzt nicht so genau mitbekommen: In Deutschland müssen jetzt alle zahlen, egal ob sie empfangen können oder nicht. Ein Empfangsgerät ist dafür nicht nötig!

Die Rundfunk-Steuer wäre übrigens die einzig sinnvolle Lösung, wenn man davon ausgeht, dass der ö.r. Rundfunk weiterhin von der Allgemeinheit finanziert werden soll. Man könnte diese Steuer (ähnlich wie den Soli) von der Einkommensteuer abhängig machen: (z.B.) 1% der Einkommensteuer wird für ö.r. Rundfunk eingezogen, fertig. Dann zahlt ein durchschnittlicher Steuerzahler, der z.B. jährlich 20.000 EUR Einkommensteuer 200 EUR Rundfunkbeitrag. (Also das, was er jetzt auch bezahlen muss.)

Aber bitte nur einmal! (Ich zahle ja auch nur eine Einkommensteuer!)

Jetzt muss der Einzelne ja durchaus mehrfach zahlen und kann die Leistung trotzdem höchstens einmal in Anspruch nehmen.

Leute die keine Einkommensteuer zahlen (geringes oder kein Einkommen) zahlen dann auch keine Rundfunkgebühr. Leute mit höherer Einkommensteuer zahlen dann durchaus auch mehr als die 200 EUR (aber man kann ja irgendeine Deckelung draufsetzen).

Oder man könnte bei einem Neukauf eines TV-Gerätes oder Radio gleich die Gebühr kassieren, solange wie die gesetzliche Gewährleistungspflicht besteht. Als Beweis dient der Rechnungsbeleg, und da zahlt wirklich nur der der sich sowas gekauft hat. Oh sorry, ich bin grad aus einem Traum aufgewacht.

Sicherlich ein Traum, allerdings ein Albtraum!

Ich will doch nicht 5 mal zahlen, nur weil ich 5 Empfangsgeräte kaufe! Das wäre ja noch schlimmer als das, was jetzt hier abgeht!

Gruß, mawe2
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OK, verstehe! mawe2
Genau das. Fieser Friese
Deutschlands Elite ... torsten40
Welcher Mist? torsten40
Hallo Leute schon ... agtino