Hallo,
erstmal hoffe ich, daß Ihr die Bescherung halbwegs streßfrei überlebt habt und wünsche Euch natürlich schöne Feiertage.
Nun zum Problem: ich habe mir eine neue DVD per Rechnung bestellt. Sie war nicht in Folie eingeschweißt, hatte aber an der Seite der Hülle ein Siegel, welches darauf hinwies, daß eine Öffnung der Hülle (und damit Zerstörung des Siegels) das Rückgaberecht hinfällig macht. So weit, so gut.
Beim Herausnehmen der DVD entdeckte ich aber einen kleinen, jedoch ziemlich tiefen Kratzer, der es mir unmöglich macht, die DVD im Laufwerk bzw. DVD-Player zu lesen. Ich vermute, daß entweder bei der Fertigung etwas schiefgelaufen ist oder die DVD schon einmal in Gebrauch war und dann neu versiegelt wurde. Die DVD würde mich knappe EUR 50 kosten. Für diesen Betrag kann ich doch makellose Neuware erwarten. Ich habe Beweisfotos der DVD geknipst.
Wie sieht es nun in diesem speziellen Fall mit der Gewährleistung aus? Ich konnte ja nicht wissen, daß die DVD beschädigt ist, bevor ich die (nicht durchsichtige) Hülle öffnete. Ich habe die Rechnung noch nicht bezahlt und befinde mich innerhalb des 14tägigen Rückgaberechts. Weiß jemand von Euch, wie ich nun verbraucherrechtlich auf der sicheren Seite bleibe, wenn ich die DVD zurückschicke? Vielen Dank für Eure Hilfe.
Gruß
Nevergrey
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Indirekt kannst Du dadurch aber auch DIREKTE Kosten bekommen. Wenn der Händler sagt: Warensendung, dann legt er die Kosten fest. Kostet es mehr, dann darf er es Dir in Rechnung stellen z.B bei "unfrei".Liest Du eigentlich meine Antworten auch komplett durch? Oben schrieb ich bereits: ICH zahle auf jeden Fall das Porto fürs Zurücksenden Die Mehrkosten sind somit mein Problem. Ergo entstehen dem Händler für den Postweg zurück NULL Kosten.
Was der Verkäufer theoretisch kann oder nicht, spielt eh keine Rolle. Ich wollte mich nur möglichst auf der juristisch sicheren Seite bewegen und diesbezüglich wurde meine Frage beantwortet. Die DVD geht morgen versichert zurück, der Händler wurde schon gestern per Email über den Sachverhalt informiert. Er wird sich dann wohl spätestens im neuen Jahr melden.
Ich bedanke mich für Eure Hilfe. Ich klinke mich jetzt aus dem Thread aus, da mir dies zu sehr in eine unnötige Grundsatzdiskussion ausartet, was denn so ein Händler theoretisch könnte oder nicht.
Gruß
Nevergrey