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DVD in Originalverpackung zerkratzt - Rückgaberecht?

Nevergrey / 21 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,

erstmal hoffe ich, daß Ihr die Bescherung halbwegs streßfrei überlebt habt und wünsche Euch natürlich schöne Feiertage.

Nun zum Problem: ich habe mir eine neue DVD per Rechnung bestellt. Sie war nicht in Folie eingeschweißt, hatte aber an der Seite der Hülle ein Siegel, welches darauf hinwies, daß eine Öffnung der Hülle (und damit Zerstörung des Siegels) das Rückgaberecht hinfällig macht. So weit, so gut.

Beim Herausnehmen der DVD entdeckte ich aber einen kleinen, jedoch ziemlich tiefen Kratzer, der es mir unmöglich macht, die DVD im Laufwerk bzw. DVD-Player zu lesen. Ich vermute, daß entweder bei der Fertigung etwas schiefgelaufen ist oder die DVD schon einmal in Gebrauch war und dann neu versiegelt wurde. Die DVD würde mich knappe EUR 50 kosten. Für diesen Betrag kann ich doch makellose Neuware erwarten. Ich habe Beweisfotos der DVD geknipst. 

Wie sieht es nun in diesem speziellen Fall mit der Gewährleistung aus? Ich konnte ja nicht wissen, daß die DVD beschädigt ist, bevor ich die (nicht durchsichtige) Hülle öffnete. Ich habe die Rechnung noch nicht bezahlt und befinde mich innerhalb des 14tägigen Rückgaberechts. Weiß jemand von Euch, wie ich nun verbraucherrechtlich auf der sicheren Seite bleibe, wenn ich die DVD zurückschicke? Vielen Dank für Eure Hilfe.

Gruß

Nevergrey

Nevergrey dirkj „Die beweisen aber nicht, daß Du die DVD beschädigt ...“
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Daß die DVD nur einen einzigen, aber dafür tiefen Kratzer durch das Runterfallen bekommt, wage ich zu bezweifeln, zumal er noch nicht einmal 5 mm lang ist. Ansonsten ist die DVD unversehrt. Beim Runterfallen gäbe es vermutlich mehrere Schrammen. Ich habe den Verdacht, daß irgendein kleiner spitzer bzw. scharfer Gegenstand beim Fertigen oder Verpacken in Kontakt mit der DVD-Oberfläche kam. Werden DVDs von Hand verpackt? Vielleicht hatte eine(r) der Angestellten des Betriebes einen scharfkantigen Ring so etwas ähnliches an oder ein gröberer Metallpartikel hat sich von einer Maschine gelöst und kam mit der DVD in direkte Berührung. Reine Spekulation, was da passiert sein könnte.       

Die Beweisphotos sind, wie ich mittlerweile festgestellt habe, ohnehin unbrauchbar, da die Oberfläche der DVD zu stark reflektiert. Und klar, theoretisch hätte ich auch jede andere zerkratzte DVD fotografieren können.

Andererseits habe ich die DVD-Box glücklicherweise tatsächlich vor Zeugen geöffnet. Da ich immer sofort die DVD-Oberfläche auf etwaige Schäden überprüfe (wer öfter mal gebrauchte DVDs bei Ebay kauft, macht das vermutlich schon instinktiv), fiel mir der Kratzer sofort auf und mir wurden die Schäden auch von Familienangehörigen bestätigt. Die Beweislast liegt zudem während der 6-monatigen Gewährleistungspflicht ohnehin beim Verkäufer (oder liege ich da falsch?).

Würde es der Händler juristisch darauf anlegen, wären aber auch eidesstattliche Aussagen meiner Family kein Problem. Allerdings frage ich mich, welcher Händler überhaupt ein solches Theater wegen EUR 49,90 veranstalten würde. Ich vermute, er wird die DVD seinem Großhändler links und rechts um die Ohren hauen und damit ist der Fall erledigt. Zwinkernd