Hallo,
erstmal hoffe ich, daß Ihr die Bescherung halbwegs streßfrei überlebt habt und wünsche Euch natürlich schöne Feiertage.
Nun zum Problem: ich habe mir eine neue DVD per Rechnung bestellt. Sie war nicht in Folie eingeschweißt, hatte aber an der Seite der Hülle ein Siegel, welches darauf hinwies, daß eine Öffnung der Hülle (und damit Zerstörung des Siegels) das Rückgaberecht hinfällig macht. So weit, so gut.
Beim Herausnehmen der DVD entdeckte ich aber einen kleinen, jedoch ziemlich tiefen Kratzer, der es mir unmöglich macht, die DVD im Laufwerk bzw. DVD-Player zu lesen. Ich vermute, daß entweder bei der Fertigung etwas schiefgelaufen ist oder die DVD schon einmal in Gebrauch war und dann neu versiegelt wurde. Die DVD würde mich knappe EUR 50 kosten. Für diesen Betrag kann ich doch makellose Neuware erwarten. Ich habe Beweisfotos der DVD geknipst.
Wie sieht es nun in diesem speziellen Fall mit der Gewährleistung aus? Ich konnte ja nicht wissen, daß die DVD beschädigt ist, bevor ich die (nicht durchsichtige) Hülle öffnete. Ich habe die Rechnung noch nicht bezahlt und befinde mich innerhalb des 14tägigen Rückgaberechts. Weiß jemand von Euch, wie ich nun verbraucherrechtlich auf der sicheren Seite bleibe, wenn ich die DVD zurückschicke? Vielen Dank für Eure Hilfe.
Gruß
Nevergrey
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Amazon hat ihr dann ein entsprechendes Formular geschickt, in dem sie eidesstattlich (und unter Androhung von juristischen Konsequenzen im Falle einer falschen Aussage) mit ihrer Unterschrift versicherte, die Ware nicht erhalten zu haben
Nein.
Sie hat keine Eidesstattliche Versicherung (EV), sondern eine eidesstattliche Erklärung abgegeben.
Eine EV ist ein Offenbarungseid (frühere Bezeichnung)
Und die eidesstattliche Erklärung hat sie als Betroffene abgegeben und kein anderes Familienmitglied.
Im Übrigen hat der Verkäufer es "versichert" verschickt.
Da er für den Versand der Ware verantwortlich ist, haftet er selbst. Das heißt, er hat Geld bei einem Unternehmen gespart und zahlt nun selbst für den Verlust. Dann kann sich auf Dauer rechnen.