Hallo,
das kürzliche Knaller-Urteil des Leipziger Amtsgerichts bezog sich ja auf kino.to.
Aber fast die gleiche Situation liegt ja bei youtube, myvideo usw. vor.
Auch da gibts jede Menge Filme und Schlager, die man ansonsten käuflich erwerben muß.
Aber bisher ist keine Spur zu bemerken, daß diese Portale grundlegend renovieren würden und nur noch "selbstgedrehtes" anbieten würden.
Daher meine Frage: Muß man bangen, denn mein Neffe auf meinem PC "Mr. Bean" oder "Thomas, die Lokomotive" über Youtube anschaut??
Download-Dienste und Tauschbörsen 2.605 Themen, 14.802 Beiträge
Altes Brett wiederbeleben wollen?
Die Bereitstellung ist völlig egal, das downloaden an sich ist bereits illegal! Das bereit stellen macht es nur schlimmer. Da das ansehen auch ein Download ist, könnte man sagen: Es ist bereits illegal.Naja...
im Gegensatz zu offenkundig illegalen Quellen wie Tauschbörsen, wobei aucb Bittorent praktisch nur für illegale Zwecke benutzt wird und es an sich Schwachsinn ist, braucht niemand
Dein Beitrag ist schwachsinnig.