Hallo,
das kürzliche Knaller-Urteil des Leipziger Amtsgerichts bezog sich ja auf kino.to.
Aber fast die gleiche Situation liegt ja bei youtube, myvideo usw. vor.
Auch da gibts jede Menge Filme und Schlager, die man ansonsten käuflich erwerben muß.
Aber bisher ist keine Spur zu bemerken, daß diese Portale grundlegend renovieren würden und nur noch "selbstgedrehtes" anbieten würden.
Daher meine Frage: Muß man bangen, denn mein Neffe auf meinem PC "Mr. Bean" oder "Thomas, die Lokomotive" über Youtube anschaut??
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Es geht darum, ob man es künftig dem Neffen besser verbietet, auf Youtube-Filme zu klickenKeine Sorge, passiert nichts. Sollte eine Firma was dagegen haben, ihre Videos auf Youtube zu finden, merkst du es spätestens dann, wenn wieder so eine nette Meldung das Abspielen des Videos verhindert.