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InvisibleBot Olaf19 „Wenn die Geschwindigkeit nur geschätzt war, gibt es keinen...“
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Wenn die Geschwindigkeit nur geschätzt war, gibt es keinen Beweis. Damit wäre das Bußgeld hinfällig.

Nein.

http://www.welt.de/motor/news/article108474696/Tempolimit.html

Und nochmal zum Thema Autobahnraststätten:
Da das in einigen Kommentaren aus dem Zusammenhang gerissen wurde, hier eine Klarstellung. Meine Kritik bezog sich vor allem darauf dass ich für diesen Preis einen Fertigcappuchino (aus angerührtem Fertigpulver) bekam. Ich halte bei längeren Autobahnfahrten ab und zu mal an um einen Kaffee bzw. Cappuccino zu trinken. Auch an deutschen Raststätten liegen die Preise dafür zwischen 3 und 4 Euro. Allerdings bekommt man hierzulande im Gegensatz zu Österreich erfahrungsgemäß meist gute Qualität, teilweise sogar Lavazza oder ähnliches. Einen Fertigcappuccino habe ich in Deutschland noch nie angedreht bekommen.
Für so ein Ding 4 Euro aufzurufen ist auch für Raststättenpreise eine beispiellose Frechheit. 
Quelle:... gerhard38