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SCanisius gelöscht_265507 „Dann legen Sie Dir die Karre still und buchten Dich ein....“
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Na ja,

eine Urkundenfälschung wäre es wenn das eine permanente Veränderung wäre. Mit einem wasserlöslichen Stift ist das aber nicht der Fall.
Im übrigen ist es keine Urkunde der Bundesrepublik Österreich sondern eine Urkunde der Bundesrepublik Deutschland (wenn es ein deutsches Kennzeichen ist). Es stellt sich die Frage, wenn es wirklich mit Bindestrich im Fahrzeugschein steht, der ja ein wichtiger Teil der "Gesamturkunde" Kennzeichen ist, und Du das Kennzeichen dann entsprechend der Eintragung im Fahrzeugschein anpasst, ob das wirklich eine Urkundenfälschung ist... Du trägst ja nur dazu bei die Verwirrung um das fehlende Strichlein zu erklären :-)

Oder noch besser: Vor der Fahrt nach Österreich klebt einen kleinen schwarzen Strich mit schwarzem Klebeband auf das Kennzeichen und entfernt den wieder wenn man wieder nach D kommt :-).

Egal, es ist eine Frechheit, zu versuchen so etwas mit Bussgeld zu ahnden. Ebenso wie das Gerücht dass die Polizei in Österreich teilweise die Geschwindigkeit der Autos schätzt und bei "Ausländern" gern mal ein Bussgeld wegen Geschwindigkeitsübertretung ausstellt. Keine Ahnung ob das gemäß STVO in Österreich überhaupt geht, aber es gab Berichte dass das passiert ist.

Quelle:... gerhard38