Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Quelle: http://www.bmeia.gv.at/aussenministerium/pressenews/presseaussendungen/2012/klarstellung-betreffend-bindestrichen-auf-deutschen-kfz-kennzeichen.htmlKlarstellung betreffend Bindestrichen auf deutschen KFZ-Kennzeichen
Berlin, 23. August 2012 - In den letzten Tagen haben diverse Pressemeldungen sowie Einträge in Internetforen in Deutschland – vor allem im süddeutschen Raum – zu Missverständnissen geführt, wonach in Österreich Fahrzeughalter von in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeugen (Kfz) mit einem Bußgeld von 500,- Euro belegt würden, wenn sich die Schreibweise des Kfz-Kennzeichens auf der Nummerntafel von der in der Zulassungsbescheinigung unterscheidet.
Die Österreichische Botschaft Berlin stellt in diesem Zusammenhang Folgendes klar: Kennzeichen können auf Zulassungsbescheinigungen mit oder ohne Trennungsstrich geschrieben werden. Beide Schreibweisen sind in Österreich gleichberechtigt gültig. Für die Verhängung eines Bußgeldes besteht vor diesem Hintergrund keinerlei Rechtsgrundlage.
Rückfragehinweis: Österreichische Botschaft Berlin Stauffenbergstr. 1 10785 Berlin Tel.: +49 (0) 30 20287 - 0 mailto:berlin-ob(at)bmeia.gv.at
Gruß, Gerhard