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marinierter gelöscht_300542 „Das war von ProNRW zwar nicht gerade die feine Art , aber auf...“
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Aber eine "Verächtlichmachung von Religionen und Gläubigen" sollte auch ihre Grenzen haben. Steht das nicht sogar unter Strafe, oder ist das nur in Bayern so?

§ 166 StGB

http://dejure.org/gesetze/StGB/166.html

Ich möchte nicht entscheiden, ob das hier zutrifft, oder ob man das noch unter Meinungsfreiheit zählen kann, denn der Öffentliche Frieden wurde hier ohne Zweifel gestört.

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