Hallo Leute,
Gruß
Hallo Leute,
Gruß
Aber eine "Verächtlichmachung von Religionen und Gläubigen" sollte auch ihre Grenzen haben. Steht das nicht sogar unter Strafe, oder ist das nur in Bayern so?
§ 166 StGB
http://dejure.org/gesetze/StGB/166.html
Ich möchte nicht entscheiden, ob das hier zutrifft, oder ob man das noch unter Meinungsfreiheit zählen kann, denn der Öffentliche Frieden wurde hier ohne Zweifel gestört.