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Onlinebanking

Conqueror / 11 Antworten / Flachansicht Nickles

Schon mitbekommen, sicher.
Ein Rentner klagte weil er Tans auf eine gefakte Bankseite eingetragen hatte, und die Hacker Ihm das Konto um 5000€ erleichterten.
Die Bank kam für den Schaden nicht auf, und bakam in einem Prozess Recht, da diese auf die Gefahren aufmerksam machten.
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,829504,00.html

Ich riet jedem der mich fragte, zu einem Kartenleser Klasse 3 nach HBCI. Wem die paar Euro zu teuer sind, dem geschieht es nicht anders. Mir tut der Rentner nicht im geringsten leid. Wer im Internet Onlinbaking noch mit TAN-Nummern macht der ist nur noch blöde.  

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Bernds1 gelöscht_305164 „Das allein reicht nicht.Seinem Rechtsanwalt muß man nach...“
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Hallo Lockenfrosch,

der Rentner wurde 2 Mal über den Tisch gezogen

Seinem Rechtsanwalt muß man nach Lage der Dinge die Zulassung abnehmen.

 Der sollte nicht nur dem Rentner oder wer sonst gezahlt hat die Gebühren zurückerstatten sondern auch die 5000€. Und zusätzlich  zur Abschreckung seiner Kollegen,  die Zulassung entziehen.

 

Gruß

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