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Onlinebanking

Conqueror / 11 Antworten / Flachansicht Nickles

Schon mitbekommen, sicher.
Ein Rentner klagte weil er Tans auf eine gefakte Bankseite eingetragen hatte, und die Hacker Ihm das Konto um 5000€ erleichterten.
Die Bank kam für den Schaden nicht auf, und bakam in einem Prozess Recht, da diese auf die Gefahren aufmerksam machten.
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,829504,00.html

Ich riet jedem der mich fragte, zu einem Kartenleser Klasse 3 nach HBCI. Wem die paar Euro zu teuer sind, dem geschieht es nicht anders. Mir tut der Rentner nicht im geringsten leid. Wer im Internet Onlinbaking noch mit TAN-Nummern macht der ist nur noch blöde.  

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mawe2 Conqueror „Onlinebanking“
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Wer im Internet Onlinbaking noch mit TAN-Nummern macht der ist nur noch blöde.  

Ich "mache" im Online-Banking noch mit TAN-Nummern und weise Deine Behauptung entschieden zurück!

Es ging hier schließlich nicht um die Frage, ob das TAN-Verfahren in irgendeiner Weise gehackt wurde (also ob das Verfahren unsicher ist) sondern darum, dass der Kläger schlichtweg keine Ahnung hat, wie man Online-Banking richtig nutzt.

Wer gleichzeitig mehrere TANs eingibt, hat das Verfahren nicht verstanden und kann es deshalb nicht sicher nutzen.

Das wäre in etwa so, wie wenn der Bankkunde seine ec-Karte samt PIN einem unbekannten Dritten auf dessen Aufforderung übergibt und sich dann wundert, dass der Geld abhebt. Dann würde man ja auch nicht sagen: "Wer noch ec-Karten nutzt, der ist doch nur blöde."

Nein, blöd ist nur, wenn man nicht weiß, wie man es richtig macht.

Daher hält sich mein Mitleid für den Kläger ebenfalls in Grenzen aber nicht, weil er TANs verwendet hat sondern weil er TAN-Missbrauch ermöglicht hat. Das ist ein Unterschied.

Also immer vorsichtig mit solch flotten Sprüchen!

Gruß, mawe2

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