Mal wieder etwas aus dem juristischen Kuriositätenkabinett. Es ist schon seltsam, womit sich deutsche Gerichte so beschäftigen müssen:
http://www.stern.de/panorama/essen-in-der-kunst-uralte-fritten-kosten-galerie-2000-euro-1784285.html
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kein Kunstwerk darstellen KÖNNEN.
Und wer entscheidet dann in jedem Fall was denn nun als Kunstwerk sein kann und was nicht? Das wird eine müßige Angelegenheit.
Und wer entscheidet dann in jedem Fall was denn nun als Kunstwerk sein kann und was nicht? Das wird eine müßige Angelegenheit.