http://www.sueddeutsche.de/muenchen/gebuehrenfahnder-der-gez-kontrolleur-im-schlafzimmer-1.1277794
Ein GEZ-Kontrolleur ist in München unbemerkt bis in ein Schlafzimmer durchmarschiert. Doch auch für den Gebührenfahnder gelten Gesetze: Auf der Suche nach nicht angemeldeten Fernsehgeräten darf er nicht gewaltsam in Wohnungen eindringen - und steht nun wegen Hausfriedensbruchs vor Gericht.
Beste Grüße
André
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Ihr habt noch die Verdampfer, als Verbrauchsanzeige? Bei den neuen Digitalen, ist es zum Ablesen nicht mehr nötig die Wohnung zu betreten, da per Funk abgelesen wird.
Seit 1 Woche nicht mehr, der Ableser hat die getauscht gegen digitale Funkdinger. Er meint die Verdampfer sind am 2013 verboten. So muss ich jedenfalls nicht mehr frei nehmen wenn abgelesen wird.
Er darf aber nicht, die "Beweise" die er wärend seiner regulären Tätigkeit, als Heizungsableser sieht, für seine GEZ Tätigkeit verwenden. ;o)
Klar darf er das nicht, er darf auch nicht einfach in die Wohnung marschieren, nur weil die Tür nicht zu ist (man lüftet, Tür ist angelehnt weil jemand aus der Familie in den Keller gegangen ist....)
Seit 1 Woche nicht mehr, der Ableser hat die getauscht gegen digitale Funkdinger. Er meint die Verdampfer sind am 2013 verboten. So muss ich jedenfalls nicht mehr frei nehmen wenn abgelesen wird.
Er darf aber nicht, die "Beweise" die er wärend seiner regulären Tätigkeit, als Heizungsableser sieht, für seine GEZ Tätigkeit verwenden. ;o)
Klar darf er das nicht, er darf auch nicht einfach in die Wohnung marschieren, nur weil die Tür nicht zu ist (man lüftet, Tür ist angelehnt weil jemand aus der Familie in den Keller gegangen ist....)