Hallo groggyman,
Schutz verdoppeln reicht nicht, der Richter ist mir schon entgegengekommen!
der Radarheini hat auch die Polizei gerufen. Dem "objektiven" Beamten durfte ich einen "blasen", weil er Alkohol gerochen hat. Messergebnis 0,00. Bin zum Ortspolizisten gefahren und habe ihm gefragt ob ich nach Alkohol rieche. Er sagte ich rieche nichts. Als ich ihm sagte sein Kollege hat Alkohol gerochen, ich habe ihm einen "geblasen", antwortete er es liegt an deiner Stimme, dass du ihm einen "blasen" durftest.
Hab den Ausbilder für Selbstverteidigung der Polizei angerufen und mich nach dem "Supergriff" erkundigt. Er kannte den nicht. Wir haben ein Frage und Antwortspiel gespielt. Er sagte der Jackengriff ist nicht geeignet. Als ich ihm sagte, dass ich einen Radarheini aufgemischt habe, hat der Beamte das Gespräch schlagartig beendet.
Mit logischem denken hätten dem " Richter" Zweifel kommen müssen und mit Hilfe eines Polizeibeamten den Griff überprüfen lassen können. Auf dem Gelände ist auch die Polizei untergebracht.
Jetzt weis ich das Justizia den Schal an der richtigen Stelle trägt.
Gruß