....kein Auge aus: Klick
Sorry, aber was anderes fällt mir dazu nicht ein!
Gruß
K.-H.
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Moin Heinz,
was soll sie denn auch anderes tun?
Der Staatspräsident steht über dem Bundeskanzler und ist daher frei in seinen Entscheidungen, ob er geht oder nicht.
Der Kanzler kann den Präsidenten nicht entlassen.