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Vorwüfe und Bedrohungen durch "Abuse-Team" der Telekom

gelöscht_311356 / 15 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,

Trotz eines sorgfältigen, seit vielen Jahren stets beachteten Einsatzes von (kostenpflichtiger) Schutzsoftware flatterte mit heute eine Art "Beschwerden" vom anonymen Autor des Telekom-Abuse-Temas ins Haus. Vielleicht gibt es noch weitere davon Betroffenen, die aus dem Hinterhalt abgeschossen werden sollen und tun sich zur Abwehr mit mir zusammen:

Möglicherweise handelt es sich nur um einen Zeitvertreib eines umgeschulten Metzgergesellen, allenfalls auch um eine Werbeveranstaltung, da im Eingansschreiben "Norton" - Software zum Einsatz empfohlen wird. Einige Auszüge daraus:

---Beginn---
"....über Ihren Internetzugang wurde ein "Sinkhole" kontaktiert. Das ist ein Server, der als Falle für durch Schadsoftware befallene Rechner dient, indem er einen Command&Control-Server eines Botnets simuliert.....

Bei den beschwerdegegenständlichen Zugriffen handelt es sich nicht um den Versand von E-Mails. Die Steuerung der Bots erfolgt über die Ports 80 (HTTP) und 443 (HTTPS),....

die rechtswidrige Verbreitung von Inhalten kann ein sehr teurer "Spaß" werden, wenn plötzlich drei, vier kostenpflichtige Abmahnungen (500-800 Euro pro Abmahnung sind durchaus
normal) ins Haus flattern...

Bei anhaltenden Beschwerden setzten wir eine Port-25-Sperre für Ihren Zugang. Wir können mittels einer solchen Mailversandbeschränkung eine Schadsoftware allerdings ausschließlich daran hindern, Spam von Rechnern aus direkt an fremde Mailsysteme zuzustellen...."
---Ende----

Bei dieser Gelegenheit möchte ich noch erwähnen, dass ich bereits mehrfach von der "Landeshauptstadt München" als SPAM-Versendet gebrandmarkt / "geblacklistet" wurde - zusammen mit ca 13 Millionen anderen Telekom-Kunden - und mich jeweils durch eine Art von "Online-Gnadengesuch" anschliesend "whitelisten" lassen musste.

Frage an die Sachkundigen.
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Gibt es in solchen Fällen keine "Beweismittel"!?
Reicht es aus, dass mann einfach aus einer anonymen Ecke heraus angekläfft wird und sich sündteure Abmahungen, Zugangssperren etc. androhen lassen muss? Wenn ja, dan hat ja jeder Sexualmörder mehr Rechte als ein einfacher, harmloser Telekom-Kunde...



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