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Vorwüfe und Bedrohungen durch "Abuse-Team" der Telekom

gelöscht_311356 / 15 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,

Trotz eines sorgfältigen, seit vielen Jahren stets beachteten Einsatzes von (kostenpflichtiger) Schutzsoftware flatterte mit heute eine Art "Beschwerden" vom anonymen Autor des Telekom-Abuse-Temas ins Haus. Vielleicht gibt es noch weitere davon Betroffenen, die aus dem Hinterhalt abgeschossen werden sollen und tun sich zur Abwehr mit mir zusammen:

Möglicherweise handelt es sich nur um einen Zeitvertreib eines umgeschulten Metzgergesellen, allenfalls auch um eine Werbeveranstaltung, da im Eingansschreiben "Norton" - Software zum Einsatz empfohlen wird. Einige Auszüge daraus:

---Beginn---
"....über Ihren Internetzugang wurde ein "Sinkhole" kontaktiert. Das ist ein Server, der als Falle für durch Schadsoftware befallene Rechner dient, indem er einen Command&Control-Server eines Botnets simuliert.....

Bei den beschwerdegegenständlichen Zugriffen handelt es sich nicht um den Versand von E-Mails. Die Steuerung der Bots erfolgt über die Ports 80 (HTTP) und 443 (HTTPS),....

die rechtswidrige Verbreitung von Inhalten kann ein sehr teurer "Spaß" werden, wenn plötzlich drei, vier kostenpflichtige Abmahnungen (500-800 Euro pro Abmahnung sind durchaus
normal) ins Haus flattern...

Bei anhaltenden Beschwerden setzten wir eine Port-25-Sperre für Ihren Zugang. Wir können mittels einer solchen Mailversandbeschränkung eine Schadsoftware allerdings ausschließlich daran hindern, Spam von Rechnern aus direkt an fremde Mailsysteme zuzustellen...."
---Ende----

Bei dieser Gelegenheit möchte ich noch erwähnen, dass ich bereits mehrfach von der "Landeshauptstadt München" als SPAM-Versendet gebrandmarkt / "geblacklistet" wurde - zusammen mit ca 13 Millionen anderen Telekom-Kunden - und mich jeweils durch eine Art von "Online-Gnadengesuch" anschliesend "whitelisten" lassen musste.

Frage an die Sachkundigen.
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Gibt es in solchen Fällen keine "Beweismittel"!?
Reicht es aus, dass mann einfach aus einer anonymen Ecke heraus angekläfft wird und sich sündteure Abmahungen, Zugangssperren etc. androhen lassen muss? Wenn ja, dan hat ja jeder Sexualmörder mehr Rechte als ein einfacher, harmloser Telekom-Kunde...



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gelöscht_311356 speedy27 „Du kannst dich über die Benachrichtigung aufregen oder auch nicht - das ist dem...“
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Ja, du schneller Schlaumeier.
"Beweise" sind selbstverständlich nicht erforderlich. Und man kann auch als umgeschulter Metzgergeselle seit Ron Sommer Experte der Telekom werden, wie auch als SED- und Stasi-Führungskraft "wissenschaftlicher Beirat".

Und man kann sich, gemeinsam mit ca. 13 Millionen (!) Telekom-Kunden von der glorreichen Landeshauptstatdt mit Herz und ehemaligen Hauptstadt der Bewegung, München, als Spam-Versender "blacklisten" lassen. Es müssen nur amtsrätliche Amtskappelträger eine Behauptung aufstellen, und schon liegt man auf dem Boden. Pikanterweise in Unternehmenungen, die selber kaum etwas IT-technisch auf die Reihe bringen und am geistigen Tropf ihrer "Berater", sprich Leiharbeitsfirmen hängen.

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