Das Amtsgericht München hat entschieden: Filesharing geht auch ohne computer - oder so.
http://www.heise.de/tp/blogs/6/151068
Volker meint:
damit wird Internet für die Masse der Bevölkerung endgültig zum unkalkulierbaren Risko.
Absicht? Steht jedenfalls zu vermuten.
Volker
Allgemeines 21.978 Themen, 148.516 Beiträge
Hallo,
strafrechtlich wird da wohl nichts passieren können, da im Strafrecht die Täterschaft eindeutig bewiesen sein muss.
Bei dem strittigen Urteil hier handelt es sich aber um eine zivilgerichtliche Entscheidung. Hier soll ja auch kein Modem oder Router am Anschluss gewesen sein und trotzdem nimmt das Gericht die Anschlussinhaberin in Haftung, obwohl es davon ausgeht, dass sie die Urheberrechtsverletzung nicht selbst begangen hat. Allein die Zuordnung der IP-Nummer zu ihrem Anschluss in Verbindung mit dem ermittelten Download bzw auch Upload reicht dem Gericht als Beweis aus, sie nach der Störerhaftung zu verurteilen.
Nach diesem Urteil ist niemand davor gefeit, Abmahnkosten zahlen zu müssen, der einen Internetanschluss angemeldet hat, egal ob dieser real auch genutzt wird oder nicht.