Meinste nicht, daß es ein wenig früh für einen Aprilscherz ist, Volker?
Sorry aber so einiges, lässt doch an den Hirnwundungen, verantwortlicher Richter zweifeln.
Da hilft wohl doch nur die Rechtschutzversicherung mehr oder weniger.
Keine mir bekannte Rechtsschutzversicherung zahlt bei Urheberrechtsverletzungen. Das ist üblicherweise in den Versicherungsbedingungen explizit ausgeschlossen.
Das ist der erste Kritikpunkt. Der zweite: Es nervt mich auf die Dauer, dass immer so getan wird - u.a. in dem verlinkten Artikel - als wäre ein Mensch ohne Rechtsschutzversicherung Freiwild. Ich behaupte, Rechtsschutzversicherungen sind eher etwas für notorische Prozesshansel.
Wenn ich nicht schuldig bin, muss die Gegenseite zahlen - also wo ist das Problem?
Hi,
Wenn ich nicht schuldig bin, muss die Gegenseite zahlen - also wo ist das Problem?
Ich bewundere ja dein Vertrauen in die deutsche Justiz, aber Recht haben und Recht bekommen sind immernoch zwei paar Stiefel.
Gerade im Zivilprozess sind die Chancen von weniger gut betuchten Beteiligten oft deutlich schlechter als die der Partei mit genügend finanziellem Rükhalt.
Wenn ich nicht schuldig bin, muss die Gegenseite zahlen - also wo ist das Problem?
Das Problem ist, dass es im Zivilrecht keine Unschuldsvermutung gibt. Da zählen nur die besseren Argumente bzw. Beweise.
Um die Beweise richtig einschätzen zu können hat sich das Amtsgericht sogar die Mühe gemacht, ein Gutachten zur verwendeten Software einzuholen. Und wenn der Beklagte außer "ich war's nicht" (was vermutlich 88,7% aller erwischten Fileharer behaupten) nichts weiter zu bieten hat, wem würdest Du als neutrale Person (=Richter) dann glauben?
Und wenn der Beklagte außer "ich war's nicht" (was vermutlich 88,7% aller erwischten Fileharer behaupten) nichts weiter zu bieten hat, wem würdest Du als neutrale Person (=Richter) dann glauben?
Die Frage ist, was machen dann diese übrigen 11,3% der Filesharer ;-)
was machen dann diese übrigen 11,3% der Filesharer ;-)
Die gucken schuldbewusst und geben alles zu...
Außerdem unterzeichnen sie sofort die beigefügte (viel zu weit gefasste) Unterlassungserklärung und bezahlen die geforderte Summe, ggf. vereinbaren sie Ratenzahlung.
Nicht dass ich über solche Urteile besonders glücklich wäre - aber könnte nicht z.B. ein Neffe die ältere Dame besucht und sein Laptop bei ihr eingestöpselt haben? (Es gibt doch auch *nicht*-wireless-Anschlüsse bei Laptops, oder täusche ich mich?)
Die Argumentation "ich besitze keinen Computer, also kann ich gar nichts gemacht haben" finde ich etwas zu einfach. Dann kann ich auch sagen, wenn die Polizei keine Mordwaffe bei mir zuhause findet, kann ich auch niemanden erschossen haben.
BTW... warum zahlt jemand Monat für Monat Gebühren für einen Internetanschluss, wenn dieser nie genutzt wird? Also ein bisschen seltsam finde ich diesen Fall schon.
warum zahlt jemand Monat für Monat Gebühren für einen Internetanschluss, wenn dieser nie genutzt wird? Also ein bisschen seltsam finde ich diesen Fall schon.
Hallo Olaf19,
Hallo Forum,
Nichts ist seltsam.
Ich habe selbst einen Nachbarn gehabt der bei eine billige/teuere Provider seinen Vertrag hatte. Er bezahlte Internet ohne es zu brauchen/nutzen. Als ich versucht habe ihm zu helfen, bekam ich einen Antwort "kein Internet, keine Telefon" das wäre teil des Vertrags, es gilt 2 Jahre lang, und verlängert sich natürlich nochmalls weiter.
Ich habe selbst einen Nachbarn gehabt der bei eine billige/teuere Provider seinen Vertrag hatte. Er bezahlte Internet ohne es zu brauchen/nutzen.
Und warum findest du das *nicht* seltsam? So einen Vertrag braucht doch kein Mensch. Und schlimmer noch:
es gilt 2 Jahre lang, und verlängert sich natürlich nochmalls weiter.
Solche Knebelverträge braucht heutzutage niemand mehr abzuschließen. Bei Alice kann man sogar monatlich kündigen, und das ist schon seit vielen Jahre so.
Max Payne hat schon beantwortet: " "Die meisten Telefonanbieter stellen ihren Kunden seit langem statt eines herkömmlichen analogen Anschlusses einen IP-basierten Telefonanschluss bereit.
Alice ist bei Dir im Norden zu Hause, und hat eigene Kabel. Ob in eine andere Stadt liefert auch Telefonanschluß ohne Internet ? Ich habe gerade Alice Seite besucht und mußte ich feststellen das bei denen gibt´s auch keine Telefonanschluß ohne Internet. Leider.
Ja, Hamburg ist das "Stammland" von (seinerzeit) Hansenet und heute Alice, deswegen gibt es hier und afaik auch noch in einigen wenigen anderen Regionen die Vollanschlüsse mit "richtiger" Telefonie ohne VoIP. In Sachen Sprachqualität soll VoIP heutzutage gleichwertig geworden sein (was ich nicht beurteilen kann), aber wer gar kein Internet hat/haben will, hat anscheinend ein zusätzliches Sicherheitsrisiko mit VoIP, wie dieser Fall zeigt :-/
Jetzt habe ich VoIP Telefon, aber keine Internet Zugang, weil ich es nicht configuriert habe.
lass dich mal aufklären, was VoIP ist.
Wenn du VoIP hast, dann hast du auch einen Internetzugang, auch wenn ihn nicht kofiguriert hast, oder wie soll denn dein VoIP Telefon sonst ne Verbindung aufbauen ?
Oder schaltest du dein Telefon nur ein, wenn du aktiv telefoniern wiilst und sonst ist das Modem aus ? Aber selbst dann hast während der Zeit deines Telefonats eine IP-Adresse.
Ich bin keine Informatiker wie Manche hier in Forum, aber Alice, 1&1 oder Versatel Router installieren kann ich schon.
Als ich meine Router zugesandt bekam, hatte ich auch eine Schreiben seitens Provider mit Zugangs Daten für Internet, und Daten (Code) um das Telefon zu aktivieren.
1.- Ich mußte Tel. Hörer abnehmen und den Code per Tel. Tastatur eintippen und warten bist es Piept, und danach Hörer auflegen, mehr nicht.
Laut die Anweisung im Laufe des Tages wurde Telefon freigeschaltet bzw. aktiviert und ich könnte telefonieren.
2.- Um Internet Zugang zu haben, mußte ich meinem PC zu Router verbinden, die Zugangsdaten eintippen und speichern, damit ich durch Internet surfen kann.
Was ich meinte, wenn ich nur telefonieren möchte, dann brauche ich nicht Internet Zugangsdaten in Router einzugeben. Fertig.
Hi,
schon klar, was du meinst.
Aber in deinem Fall hat eben nicht dein PC, sondern nur dein Telefon Internetzugang.
Damit das Telefon funktioniert, hat dein Modem oder Router aber genauso eine IP-Adresse also ob dein PC angeschlossen wäre.
Nach der Logik des Gerichts in diesem Fall könnest damit also genauso betroffen sein.
Damit das Telefon funktioniert, hat dein Modem oder Router aber genauso eine IP-Adresse also ob dein PC angeschlossen wäre.
Nach der Logik des Gerichts in diesem Fall könnest damit also genauso betroffen sein.
Ich habe nie behauptet das Tel. braucht keine IP-Adresse. :-)
wenn ich Zugangsdaten für Internet nicht configuriert habe (weil ich keine Internet haben möchte) kann Niemand über meine Router Strafrechtlich Downloads betätigen, oder ? vielleicht bin ich falsch informiert ?
Hallo,
strafrechtlich wird da wohl nichts passieren können, da im Strafrecht die Täterschaft eindeutig bewiesen sein muss.
Bei dem strittigen Urteil hier handelt es sich aber um eine zivilgerichtliche Entscheidung. Hier soll ja auch kein Modem oder Router am Anschluss gewesen sein und trotzdem nimmt das Gericht die Anschlussinhaberin in Haftung, obwohl es davon ausgeht, dass sie die Urheberrechtsverletzung nicht selbst begangen hat. Allein die Zuordnung der IP-Nummer zu ihrem Anschluss in Verbindung mit dem ermittelten Download bzw auch Upload reicht dem Gericht als Beweis aus, sie nach der Störerhaftung zu verurteilen.
Nach diesem Urteil ist niemand davor gefeit, Abmahnkosten zahlen zu müssen, der einen Internetanschluss angemeldet hat, egal ob dieser real auch genutzt wird oder nicht.
warum zahlt jemand Monat für Monat Gebühren für einen Internetanschluss, wenn dieser nie genutzt wird?
steht doch im verlinkten Artikel:
Nur wegen des auslaufenden Vertrags sei neben ihrem Telefonanschluss noch ein seither ungenutzter Internetanschluss vorhanden gewesen.
Man sollte den Providern auf Knien danken für diese tollen Knebelverträge...
Okay, dann wäre das eine Erklärung für eine Übergangszeit. Aber auch dann krabbeln die urheberrechtlich geschützten Materialien ja nicht völlig allein und ohne fremde Hilfe durch die Leitung. Deswegen tippe ich nach wie vor darauf, dass sich da jemand zu schaffen gemacht hat, also Enkel auf Besuch o.ä.
ich gebe dir zu 99,99.... % recht! nur bei absicht bin ich mir nicht ganz sicher und verweise da auf M. Twain, der sich da auch nicht sicher war. ein zitat dazu fand ich vor ein paar tagen auf einer seite im netz.
die richter brauchen scheinbar kein internet oder können solcherlei probleme für sich ausschliessen.....
wie in dem heise- beitrag geschrieben steht, wird in der einen richtung vermutet (oder darf es werden) und in der anderen muss (!!!!) bewiesen werden.
von genau solchen, eigentlich nicht hinzunehmenden praktiken im deutschen rechtswesen habe ich ja schon an vielen stellen (infolge eigener erfahrungen !!!!) geschrieben. folglich scheint recht(s)staat dann doch eher was mit rechts zu tun haben als mit dem recht, wie es in der verfassung bzw. dem grundgesetz zugesagt o.ä. wird.
wenn denjenigen, denen es möglich wäre, beweise (!!!!) zu erbringen solches erspart wird und denjenigen, welche dazu eher nicht in der lage sind, dies auf's auge gedrückt bekommen, ja ...... sollte selbsterklärend sein!
ändern können wir solches nur, wenn wir viele sind und/ oder die richtigen waffen haben.
Ich kann nur hoffen das der Scheißsturm das Gerichtsgebäude in München ersticken wird.
Das ist mal wieder ein Urteil was NICHT im Namen des Volkes passiert ist.
Das ist mal wieder ein Urteil was NICHT im Namen des Volkes passiert ist.
Die Formel "Im Namen des Volkes" bringt zum Ausdruck, dass die Rechtsprechung - wie alle Staatsgewalt - gem. Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG vom Volk ausgeht (Volkssouveränität). Die Formel bedeutet nicht, dass der Inhalt der Urteile dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen der Bevölkerung entsprechen müsste. Die Entscheidung der Richter ist vielmehr alleine an das Gesetz gebunden (Art. 97 Abs. 1 GG).
dass der Inhalt der Urteile dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen der Bevölkerung entsprechen müsste.
...was schon deswegen nicht gehen würde, da ein Großteil der Bevölkerung die Sachverhalte juristisch gar nicht fachgerecht beurteilen könnte. Um Urteile aus dem Bauch heraus zu fällen, nur nach dem "gesunden Menschenverstand" brauchte es keine Justiz.
[...] da ein Großteil der Bevölkerung die Sachverhalte juristisch gar nicht fachgerecht beurteilen könnte.
... und das Gros der Bevölkerung kein Problem hat mit Schwarzkopien, vor allem da man von der Contentmafia ja genug übers Ohr gehauen wird oder von der Spieleindustrie ja jetzt schon öfters dicke Bugfeste oder interaktive Filme releaset wurden. Muss man sich seine Demo halt selber bauen. Hat mich vor so mancher Fehlinvestition bewahrt und andersrum so mancher Perle offenbart für die dann auch Geld floss. ;)
wie können ip ermittlungen laufen, wenn die frau keinen router hat.... wenn sie keinen router hat, kann sie auch keine ip adresse haben, damit kann es auch keine ermittlung geben...
ergo: das urteil ist einfach nur daneben, soga abzocke unschuldiger
wenn sie keinen router hat, kann sie auch keine ip adresse haben
Milchmädchen und ihre Rechnungen...
Die meisten Telefonanbieter stellen ihren Kunden seit langem statt eines herkömmlichen analogen Anschlusses einen IP-basierten Telefonanschluss bereit.
Und dann hat man auch als Nur-Telefon-Kunde eine IP...
Dr. Bahr steht ja weiß Gott nicht in dem Ruf, endverbraucherfeindlich zu sein, sogar ganz im Gegenteil. Insofern kann man das ernst nehmen. Schön, dass es endlich auch einmal einen differenzierteren Standpunkt zu dem Thema zu lesen gibt. Anscheinend sprechen längst nicht alle Fakten zugunsten der älteren Dame.
Letztlich muss man mehr Fakten kennen. Dass die Dame selbst kein Internet genutzt hat ist die eine Sache, die Frage ist aber, wer im fraglichen Zeitraum sonst noch Zugang zum Internetanschluss gehabt hätte.
Hi,
Letztlich muss man mehr Fakten kennen. Dass die Dame selbst kein Internet genutzt hat ist die eine Sache, die Frage ist aber, wer im fraglichen Zeitraum sonst noch Zugang zum Internetanschluss gehabt hätte.
Genau da liegt der Hase im Pfeffer, diese Fakten wurden eben im Prozess nicht ermittelt, bzw konnten nicht ermitelt werden. Dabei muss man aber auch bedenken, das es sich um einen Zivilprozess handelt, bei dem der Amtsermittlungsgrundsatz nicht gilt, also das Gericht nur auf Beweisantrag einer Partei ermittelt.
Das Gericht sieht es ja als erwiesen an, dass die Datei vom Anschluß der Beklagten angeboten wurde ohne festzustellen, wer dafür tatsächlich verantwortlich war. Insoweit wendet es die Regeln der Störerhaftung wie sie vom BGH in den WLan-Fällen begründet wurde.
Der Unterschied besteht aber darin, dass in dem Fall vom BGH immerhin ein WLan nachweislich vorhanden war und es der BHG zur Pflicht des Anschlussinhabers machte, dieses ordentlich zu sichern. In diesem Fall hier ist aber überhaupt kein internetfähiges Gerät am Anschluss nachgewiesen und trotzdem verurteilt das Amtgericht die Beklagte.
Hier wird die Haftung des Anschlußinhabers meiner Meinung nach über Gebühr ausgedehnt.