Das Amtsgericht München hat entschieden: Filesharing geht auch ohne computer - oder so.
http://www.heise.de/tp/blogs/6/151068
Volker meint:
damit wird Internet für die Masse der Bevölkerung endgültig zum unkalkulierbaren Risko.
Absicht? Steht jedenfalls zu vermuten.
Volker
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Das ist mal wieder ein Urteil was NICHT im Namen des Volkes passiert ist.
Die Formel "Im Namen des Volkes" bringt zum Ausdruck, dass die Rechtsprechung - wie alle Staatsgewalt - gem. Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG vom Volk ausgeht (Volkssouveränität). Die Formel bedeutet nicht, dass der Inhalt der Urteile dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen der Bevölkerung entsprechen müsste. Die Entscheidung der Richter ist vielmehr alleine an das Gesetz gebunden (Art. 97 Abs. 1 GG).
Die Formel "Im Namen des Volkes" bringt zum Ausdruck, dass die Rechtsprechung - wie alle Staatsgewalt - gem. Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG vom Volk ausgeht (Volkssouveränität). Die Formel bedeutet nicht, dass der Inhalt der Urteile dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen der Bevölkerung entsprechen müsste. Die Entscheidung der Richter ist vielmehr alleine an das Gesetz gebunden (Art. 97 Abs. 1 GG).