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saheinknabeinroesleinstehn areiland „Eben! Eine Kopie kann nie ein Raub sein - denn ein Raub ist die Wegnahme einer...“
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Tatsächlich dürfte als Straftatbestand, für den illegalen Download von Medien, maximal Leistungserschleichung in Frage kommen.

Interessant, aber wieso ist da noch kein Anwalt hintergekommen?

Die Frage ist nur - wer profitiert denn am meisten von den "illegalen" Downloads - doch wohl die Künstler und die Medienindustrie. Die sparen sich im Grunde die Werbekosten

Sehe ich ebenso!
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