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Hardcopy für E-Book bzw. Homepage - wann legal ?

et73 / 4 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo allerseits.
Bin grad am Tüfteln bei ner neuen Homepage. Wollte da u.a. auch eigene (selber erstellte) Anleitungen und kleine E-Books (PDF zum Download) kostenlos anbieten. In den Texten werden u.a. Hardcopies (Bildschirmfotos) von anderen Seiten verwendet, um bestimmte Funktionalitäten zu erklären. Alles ganz sachlich und neutral erklärt. Wie soll man z.B. eine Suchmaschine erklären, wenn man kein Bild davon einbaut? Rein nur mit Text versteht es ja keiner.
(Suchmaschine ist jetzt ein ziemlich doofes Beispiel - das kennt schon jeder, aber ihr wisst vielleicht was ich meine...). Oder ich möchte zeigen, warum eine Seite bei den Suchmaschinen nicht gefunden wird und kopiere dazu einen Teil der Seite mit entsprechendem Quelltext rein (Das kann ja eigentlich jeder übers Internet abrufen).

Nur frage ich mich jetzt, wo ist die Grenze? Wo fängt die Grauzone an?
Ich weiß z.B. aus anderen Foren, dass eine Hardcopy von Google Maps nicht erlaubt ist. Wie man allerdings ohne Bilder eine verständliche Beschreibung davon erstellen soll ist mir schleierhaft. Genauso sind personenbezogene Daten natürlich unerwünscht. Auch Bilder von Auktionen oder Angeboten mit Preis (Ebay, Amazon) sind vermutlich verboten. Aber wenn man die Preise und Beschreibungen schwärzt sollte es doch wieder kein Problem sein...

Nachdem der M.N. hier oft Hardcopies von Seiten online stellt und dazu Texte verfasst, denke ich doch, dass ich dazu hier eine gute Antwort bekommen kann. Ich habe nämlich keine Lust auf eine Abmahnung wegen einem Bildschirmfoto. Allerdings erklärt M.N. auch oft, dass bestimmte Seiten schlecht funktionieren oder Angaben nicht ganz korrekt sind (ich denke da nur an das Kleingedruckte bei den Surf-Sticks). Bekommt man da keine Probleme mit den Webseiten-Betreibern? So wegen übler Nachrede oder ähnlichem?

Hoffentlich hab ich mein Problem einigermaßen klar ausgedrückt. Vielen Dank schon für Eure Antworten!


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angelpage et73 „Jetzt bin ich gänzlich verwirrt. Hatte immer gedacht, dass ein Screenshot von...“
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Es ist gut, wenn Du jetzt präzisierst, worum es überhaupt geht. Denn auch Wikipedia weiß, dass oft der Einzelfall (vor Gericht) entscheidet und sie sich deshalb nicht zum Mittäter machen will - es ist eben nicht so einfach. Und natürlich darf auch Wikipedia richtig zitiert werden, wenn es denn notwendig ist (ist aber ein Thema für sich). Dann sollten sie nichts veröffentlichen.

Bezüglich Google- Maps ist es recht einfach - es gibt umfangreiche Festlegungen zum Nachlesen (auch für jeden Richter):

* im Google- Maps- Nutzerhandbuch (mit eigener Hilfe- Suche),
* in den Google-Nutzungsbedingungen und
* in den Geschäftsbedingungen.

Es gilt also doch immer: Sich selbst das Problem erst mal klar machen, dann gezielt in einer Suchmaschine suchen. Oft erhält man so schneller eine kompetente Antwort.

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