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Hardcopy für E-Book bzw. Homepage - wann legal ?

et73 / 4 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo allerseits.
Bin grad am Tüfteln bei ner neuen Homepage. Wollte da u.a. auch eigene (selber erstellte) Anleitungen und kleine E-Books (PDF zum Download) kostenlos anbieten. In den Texten werden u.a. Hardcopies (Bildschirmfotos) von anderen Seiten verwendet, um bestimmte Funktionalitäten zu erklären. Alles ganz sachlich und neutral erklärt. Wie soll man z.B. eine Suchmaschine erklären, wenn man kein Bild davon einbaut? Rein nur mit Text versteht es ja keiner.
(Suchmaschine ist jetzt ein ziemlich doofes Beispiel - das kennt schon jeder, aber ihr wisst vielleicht was ich meine...). Oder ich möchte zeigen, warum eine Seite bei den Suchmaschinen nicht gefunden wird und kopiere dazu einen Teil der Seite mit entsprechendem Quelltext rein (Das kann ja eigentlich jeder übers Internet abrufen).

Nur frage ich mich jetzt, wo ist die Grenze? Wo fängt die Grauzone an?
Ich weiß z.B. aus anderen Foren, dass eine Hardcopy von Google Maps nicht erlaubt ist. Wie man allerdings ohne Bilder eine verständliche Beschreibung davon erstellen soll ist mir schleierhaft. Genauso sind personenbezogene Daten natürlich unerwünscht. Auch Bilder von Auktionen oder Angeboten mit Preis (Ebay, Amazon) sind vermutlich verboten. Aber wenn man die Preise und Beschreibungen schwärzt sollte es doch wieder kein Problem sein...

Nachdem der M.N. hier oft Hardcopies von Seiten online stellt und dazu Texte verfasst, denke ich doch, dass ich dazu hier eine gute Antwort bekommen kann. Ich habe nämlich keine Lust auf eine Abmahnung wegen einem Bildschirmfoto. Allerdings erklärt M.N. auch oft, dass bestimmte Seiten schlecht funktionieren oder Angaben nicht ganz korrekt sind (ich denke da nur an das Kleingedruckte bei den Surf-Sticks). Bekommt man da keine Probleme mit den Webseiten-Betreibern? So wegen übler Nachrede oder ähnlichem?

Hoffentlich hab ich mein Problem einigermaßen klar ausgedrückt. Vielen Dank schon für Eure Antworten!


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angelpage et73 „Hardcopy für E-Book bzw. Homepage - wann legal ?“
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Ganz ehrlich: Kein Webmaster kann Besserwisser leiden. Gerade auf SEO- Gebiet tummeln sich viele Schaumschläger, die selbst nicht einmal Mindestkenntnisse in HTML und PHP besitzen.

Oft ist zusätzlich mit einem Datenklau (Kopie, Screenshot, Snippet usw.), einer Kritik (gerechtfertigt? oder nicht? wer entscheidet das?) usw. neben ideellem (Ärger, Stress, Hass) auch materieller Schaden verbunden (in Euro messbar).

Bereits Deine Fragestellung zeigt, dass Du die Grenzen nicht kennst - und damit Dein Unterfangen grob gefährdest. Fremde Rechtsanwälte werden Dich jagen und Schadenersatzansprüche geltend machen. Letztere kann sich unsereins nicht oder kaum leisten.

Ich empfehle deshalb, besser auf eigenes Material, Beispiele, Fehler, Quellen usw. zurückzugreifen.

Um die Kompliziertheit der Frage zu unterstreichen, lies mal in http://de.wikipedia.org/wiki/Zitieren_von_Internetquellen und den dortigen Quellen.

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et73 angelpage „Ganz ehrlich: Kein Webmaster kann Besserwisser leiden. Gerade auf SEO- Gebiet...“
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Vielen Dank schon mal,
der Link ist ganz interessant.

Natürlich kenne ich die Grenzen in diesem Bereich nicht - daher frage ich ja.
Immerhin gibt es etliche Bücher, die Screenshots verwenden (z.B. Markt&Technik und andere). Es gibt auch etliche Foren und Blogs, die so etwas tun. Für mich ist es einfach nicht eindeutig, was dabei erlaubt/verboten ist.

Es geht mir ja auch nicht darum, Webmaster zu kritisieren oder Webseiten an den Pranger zu stellen. Da wurde ich falsch verstanden.
Ich stelle lediglich Informationen und Anleitungen zusammen, damit andere nicht wochenlang im Netz sich die Einzelteile zusammensuchen müssen. Es reicht doch, wenn einer das macht, oder? Es gibt ja auch etliche Sammlungen mit Tipps zu Excel/Word/Powerpoint mit den jeweiligen Screenshots...

Solange ich dabei eigene Beschreibungen nutze und Screenshots von eigenen Seiten verwende gibt es da auch keine Probleme.
Aber beschreiben Sie mal z.B. das Anlegen einer kostenlosen E-Mail-Adresse wenn sie keine Screenshots verwenden wollen. Das ist ein aussichtsloses Vorhaben. Und der Hinweis, dass das alles im Netz zu finden ist - der ist ziemlich doof. Es gibt etliche Menschen, die wollen sich was neben den PC hinlegen um dann Schritt für Schritt nachzuvollziehen, was sie da eigentlich tun.

Was mir gerade noch einfällt:
Etwas, was sicher erlaubt ist, das ist die Angabe der Internet-Adressen (www.....). Da kann keiner was dagegen haben (Manche bezahlen dafür sogar Geld!). Aber schon das Einfügen der jeweiligen Logos finde ich nirgends eindeutig geklärt. Ganz abgesehen vom Screenshot der jeweiligen Startseiten.

schwierig schwierig

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et73 Nachtrag zu: „Hardcopy für E-Book bzw. Homepage - wann legal ?“
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Jetzt bin ich gänzlich verwirrt.
Hatte immer gedacht, dass ein Screenshot von GoogleMaps verboten ist. Und nun finde ich etliche Foren zum Thema "Wandern/Urlaub" in denen erklärt ist, wie man seine Wanderroute mit dem Google-Tool aufzeichnen kann. Damit kann man dann anderen zeigen, wo man im Urlaub war.

Aber jetzt kommts: die Anleitungen sind natürlich voll mit Screenshots von G-MAPs. *augenroll*
...und ohne Angabe der Herkunft...

Kann mir bitte jemand helfen, den Nebel zu lichten - ich versteh`s nicht mehr.

P.S. im Link von angelpage ging es um Zitate von Textstellen (!) - ich möchte keinen Text zitieren. Mir geht es nur um die Verwendung von Screenshots. Der Link stammt von wikipedia - darin steht aber auch ausdrücklich, dass in wissenschaftlichen Arbeiten NICHT von wikipedia zitiert werden soll :-)

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angelpage et73 „Jetzt bin ich gänzlich verwirrt. Hatte immer gedacht, dass ein Screenshot von...“
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Es ist gut, wenn Du jetzt präzisierst, worum es überhaupt geht. Denn auch Wikipedia weiß, dass oft der Einzelfall (vor Gericht) entscheidet und sie sich deshalb nicht zum Mittäter machen will - es ist eben nicht so einfach. Und natürlich darf auch Wikipedia richtig zitiert werden, wenn es denn notwendig ist (ist aber ein Thema für sich). Dann sollten sie nichts veröffentlichen.

Bezüglich Google- Maps ist es recht einfach - es gibt umfangreiche Festlegungen zum Nachlesen (auch für jeden Richter):

* im Google- Maps- Nutzerhandbuch (mit eigener Hilfe- Suche),
* in den Google-Nutzungsbedingungen und
* in den Geschäftsbedingungen.

Es gilt also doch immer: Sich selbst das Problem erst mal klar machen, dann gezielt in einer Suchmaschine suchen. Oft erhält man so schneller eine kompetente Antwort.

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