Meine Nichte (ohne Ebay-Konto) bat mich, für sie ein Netbook zu kaufen.
Ich kaufte also ein ASUS-EEE-901.
hier die Artikelbeschreibung:
Ich verkaufe meinen ASUS Eee PC 901. Das Eee wurde von mir sehr wenig genutzt. Er wurde wegen eines Urlaubes angeschafft, den ich dann aber nicht angetreten habe. Der Eee ist für den Hausgebrauch eindeutig zu langsam und wird aus diesem Grund verkauft. Das Gerät ist optisch ohne Beschädigungen und es ist fast neuwertig zu bezeichnen.
Der Eee 901 wurde von einer Fachwerkstatt geöffenet und es wurde ein 32BG Patiot-Speicher eingebaut, da der an Werk verbaute Speicher viel zu klein war und es nur mit großen Einschränkungen möglich wer ein Betriebssystem zu installieren. Der Eee und der Akku sind als neuwerig zu bezeichen; es liegen keine sichtbaren Beschädigungen vor; auch keine Kratzer oder Dellen. Auch die angebrachten Aufkleber sind ohne Beschädigung. Alle Kosten wie die Ebay-Gebühren und Porto werde ich tragen.
Verkauft wird der Eee nur mit den vom Werk gelieferten Netzteil und den notwendigen Treibern auf SD-Karte.
Heute kam das Teil.
Folgende Mängel weist es auf.
Mehrere Tasten funktionieren nicht. So # ' ~ und alle über 1234567890ß´
Die blaue LED am Ein/Aus-Schalter ist ohne Funktion.
Ich verfüge schon über ein baugleiches Modell und kann daher vergleichen.
Mit USB-Tastatur ist alles i.O.
Ich habe den Verkäufer angeschrieben und um Klärung gebeten.
Wie sollte ich weiter vorgehen?
Beste Grüße
André
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Gut. Dann greift eben das BGB, in das die entsprechenden Regelungen übenommen wurden.
Das ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass man als Verbraucher beim Kauf bei einem gewerblichen Anbieter ein Rückgaberecht hat und dass private Anbieter dieses i.d.R. ausschließen.
Außerdem habe ich das Attribut vertrauenswürdig verwendet. Das bedeutet, dass ich dort i.d.R. gar nichts zurückgeben muss, weil sowieso alles OK ist.