Meine Nichte (ohne Ebay-Konto) bat mich, für sie ein Netbook zu kaufen.
Ich kaufte also ein ASUS-EEE-901.
hier die Artikelbeschreibung:
Ich verkaufe meinen ASUS Eee PC 901. Das Eee wurde von mir sehr wenig genutzt. Er wurde wegen eines Urlaubes angeschafft, den ich dann aber nicht angetreten habe. Der Eee ist für den Hausgebrauch eindeutig zu langsam und wird aus diesem Grund verkauft. Das Gerät ist optisch ohne Beschädigungen und es ist fast neuwertig zu bezeichnen.
Der Eee 901 wurde von einer Fachwerkstatt geöffenet und es wurde ein 32BG Patiot-Speicher eingebaut, da der an Werk verbaute Speicher viel zu klein war und es nur mit großen Einschränkungen möglich wer ein Betriebssystem zu installieren. Der Eee und der Akku sind als neuwerig zu bezeichen; es liegen keine sichtbaren Beschädigungen vor; auch keine Kratzer oder Dellen. Auch die angebrachten Aufkleber sind ohne Beschädigung. Alle Kosten wie die Ebay-Gebühren und Porto werde ich tragen.
Verkauft wird der Eee nur mit den vom Werk gelieferten Netzteil und den notwendigen Treibern auf SD-Karte.
Heute kam das Teil.
Folgende Mängel weist es auf.
Mehrere Tasten funktionieren nicht. So # ' ~ und alle über 1234567890ß´
Die blaue LED am Ein/Aus-Schalter ist ohne Funktion.
Ich verfüge schon über ein baugleiches Modell und kann daher vergleichen.
Mit USB-Tastatur ist alles i.O.
Ich habe den Verkäufer angeschrieben und um Klärung gebeten.
Wie sollte ich weiter vorgehen?
Beste Grüße
André
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Was Du so alles räts, ist ein wenig am RL vorbei.
Welche Rechtslage? Das ist ein Privatverkauf. Da hast Du (normalerweise) überhaupt kein "Recht". Jedenfalls schließen die meisten Privatverkäufer die Rückgabe aus.
Und woher nimmst Du als Käufer die Sicherheit, dass außer dem Geld nicht auch noch die (mangelhafte) Ware weg ist? Womit dann auch keinerlei Bewiese mehr greifbar sind.
Als Käufer hatte er auch keine Chance, erst zu prüfen und dann zu zahlen. Ich würde bei der Rücksendung genauso Zug-um-Zug handeln, alles andere wäre fahrlässig.
Der Verkäufer muss übrigens gar nichts prüfen. Er kriegt genau das zurück, was er geliefert hat. Er hat es ja offensichtlich vor dem Verkauf auch nicht geprüft, was er da verschickt.
Es wäre noch die Frage, ob die Angebotsbeschreibung nicht sogar irreführend ist. Wenn er es nur für den nicht angetretenen Urlaub gekauft hat, müsste es absolut neu und unbeschädigt sein. Oder hat er sich schon beim Kauf ein defektes Gerät andrehen lassen, das er dann aber nicht bei seinem Lieferanten reklamiert hat?
Was bitte ist ein 32BG Patiot-Speicher? Treiber auf SD-Karte? Hier stimmt doch hinten und vorne nichts! Und deswegen würde ich diesem Verkäufer auch bei der Rückabwicklung in keinster Weise vertrauen.
Das ganze ist schon so absurd, da würde ich dem verlorenen Geld nicht noch das Gerät hinterher werfen.
Gruß, mawe2
Welche Rechtslage? Das ist ein Privatverkauf. Da hast Du (normalerweise) überhaupt kein "Recht". Jedenfalls schließen die meisten Privatverkäufer die Rückgabe aus.
Und woher nimmst Du als Käufer die Sicherheit, dass außer dem Geld nicht auch noch die (mangelhafte) Ware weg ist? Womit dann auch keinerlei Bewiese mehr greifbar sind.
Als Käufer hatte er auch keine Chance, erst zu prüfen und dann zu zahlen. Ich würde bei der Rücksendung genauso Zug-um-Zug handeln, alles andere wäre fahrlässig.
Der Verkäufer muss übrigens gar nichts prüfen. Er kriegt genau das zurück, was er geliefert hat. Er hat es ja offensichtlich vor dem Verkauf auch nicht geprüft, was er da verschickt.
Es wäre noch die Frage, ob die Angebotsbeschreibung nicht sogar irreführend ist. Wenn er es nur für den nicht angetretenen Urlaub gekauft hat, müsste es absolut neu und unbeschädigt sein. Oder hat er sich schon beim Kauf ein defektes Gerät andrehen lassen, das er dann aber nicht bei seinem Lieferanten reklamiert hat?
Was bitte ist ein 32BG Patiot-Speicher? Treiber auf SD-Karte? Hier stimmt doch hinten und vorne nichts! Und deswegen würde ich diesem Verkäufer auch bei der Rückabwicklung in keinster Weise vertrauen.
Das ganze ist schon so absurd, da würde ich dem verlorenen Geld nicht noch das Gerät hinterher werfen.
Gruß, mawe2