Hallo,
im Juni habe ich fristgemäß ein 2008 gemietetes Online-Album gekündigt.
Vom Anbieter des Webspeicherplatzes wurde die Kündigung nicht bestätigt.
Eine Aufforderung zur Löschung der Webseite wurde bisher ignoriert.
Trotz Vertragsablauf ist die Webseite mit allen meinen Bildern, Impressum
und Kontaktdaten immer noch frei aufrufbar.
Welche Pläne kann der Anbieter mit meinen Daten vorhaben und welche
Maßnahmen kann ich unternehmen, damit die gekündigte Webseite
geschlossen wird?
MfG
fröschl
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Hallo,
habe den Fall einem Anwalt übergeben. Er will sich die AGB ansehen
und dann handeln. Er meint, ich hätte alles notwendige getan.
MfG
fröschl