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Erstes Fragezeichen zur Wolke.

fröschl / 16 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,

im Juni habe ich fristgemäß ein 2008 gemietetes Online-Album gekündigt.
Vom Anbieter des Webspeicherplatzes wurde die Kündigung nicht bestätigt.

Eine Aufforderung zur Löschung der Webseite wurde bisher ignoriert.
Trotz Vertragsablauf ist die Webseite mit allen meinen Bildern, Impressum
und Kontaktdaten immer noch frei aufrufbar.

Welche Pläne kann der Anbieter mit meinen Daten vorhaben und welche
Maßnahmen kann ich unternehmen, damit die gekündigte Webseite
geschlossen wird?

MfG

fröschl

Es wäre gut, wenn die Elementare Logik der Aussagen bekannter wäre (fröschl).
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Nashörnchen fröschl „Erstes Fragezeichen zur Wolke.“
Optionen
Welche Pläne kann der Anbieter mit meinen Daten vorhaben
Keine.
Den interessiert, daß Du regelmäßig Deine Rechnung zahlst. Die paar MB auf dem Server sind ihm völlig wurst.

welche Maßnahmen kann ich unternehmen, damit die gekündigte Webseite geschlossen wird?
Lösch den Kram selber und gut isses...
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