Allgemeines 21.967 Themen, 148.278 Beiträge

Erstes Fragezeichen zur Wolke.

fröschl / 16 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,

im Juni habe ich fristgemäß ein 2008 gemietetes Online-Album gekündigt.
Vom Anbieter des Webspeicherplatzes wurde die Kündigung nicht bestätigt.

Eine Aufforderung zur Löschung der Webseite wurde bisher ignoriert.
Trotz Vertragsablauf ist die Webseite mit allen meinen Bildern, Impressum
und Kontaktdaten immer noch frei aufrufbar.

Welche Pläne kann der Anbieter mit meinen Daten vorhaben und welche
Maßnahmen kann ich unternehmen, damit die gekündigte Webseite
geschlossen wird?

MfG

fröschl

Es wäre gut, wenn die Elementare Logik der Aussagen bekannter wäre (fröschl).
bei Antwort benachrichtigen
angelpage fröschl „Erstes Fragezeichen zur Wolke.“
Optionen

Na ja, die Abmeldeformalitäten in den "Wolken" sind wohl unterschiedlich. Du hättest schon den Anbieter nennen sollen, besser dazu noch die URL der Website. - Denn dann gibts immer Möglichkeiten.

Deine Seiten nimmt man ansonsten zur Informationsgewinnung, mindestens aber zur Unterbringung von Werbung bei Deinem Content. Ist aber ebenfalls vom konkreten Fall abhängig.

Nebenbei: eigenen Speicherplatz für verschiedenste Verwendungszwecke, von jedem Ort der Welt usw. erreichbar, gabs schon zig Jahre vor den jetzt erfundenen "Clouds", auch mit unterschiedlichen Zugängen und Formalitäten.

bei Antwort benachrichtigen