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Gerlichliche Zahlungsaufforderung

baer4 / 22 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo ich habe heute per E-Mail ein solches schreiben bekommen,sie haben geschrieben das ich seid dem 2008-08-01,nicht mehr bezahlt habe,und ich kann mich nicht erinnern was ich da gemacht habeEs geht um den Betrag von 84.Euro,und ich komme aus der Schweiz.Wen ich das nicht so schnell wie möglich bezahle dan geht es aufs Gericht,und da werden mir 500 oder noch mehrEuro auf mich zukommen.Das kommt von der FU -Media,kennt Ihr das? Was soll ich tun?Ich möchte den Vertag auch Kündigen,aber ich sehe nichts wo ich Kündigen könnte,.Können Sie mir helfen?Kennt Ihr auch,buchhaltung@99downloads.de? Also zusammengefasst,Fu Media und buchhaltung@99downloads.de.Bitte helfen Sie Mir.Mit freunlichen Grüssen Edith.Jaeggi

notar Olaf19 „Sollte man dann doch lieber auf eine Strafanzeige verzichten? Wenn ein Witzbold...“
Optionen

Moin, Olaf19;

nein, auf die Erstattung einer Straf-
anzeige sollte man nie verzichten !
Warum ?
Nur durch konsequente Mitteilung
an die Strafverfolgungsbehörden
(Polizei, Staatsanwaltschaft), ist der
Sumpf der Gangstercliquen trocken-
zulegen, zumindest aber zu redu-
zieren.
Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt !

Es grüßt der Notar