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Gerlichliche Zahlungsaufforderung

baer4 / 22 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo ich habe heute per E-Mail ein solches schreiben bekommen,sie haben geschrieben das ich seid dem 2008-08-01,nicht mehr bezahlt habe,und ich kann mich nicht erinnern was ich da gemacht habeEs geht um den Betrag von 84.Euro,und ich komme aus der Schweiz.Wen ich das nicht so schnell wie möglich bezahle dan geht es aufs Gericht,und da werden mir 500 oder noch mehrEuro auf mich zukommen.Das kommt von der FU -Media,kennt Ihr das? Was soll ich tun?Ich möchte den Vertag auch Kündigen,aber ich sehe nichts wo ich Kündigen könnte,.Können Sie mir helfen?Kennt Ihr auch,buchhaltung@99downloads.de? Also zusammengefasst,Fu Media und buchhaltung@99downloads.de.Bitte helfen Sie Mir.Mit freunlichen Grüssen Edith.Jaeggi

areiland baer4 „Gerlichliche Zahlungsaufforderung“
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Auf keinen Fall zahlen! Ignorier das Schreiben, 99Downloads.de ist eine sogenannte Abofalle, die locken mit dem Download von kostenfreier Software und ehe mn sichs versieht hat man von denen ein Abo ans Bein gebunden bekommen.

Das Schreiben soht wohl so aus: http://bfriends.brigitte.de/foren/kredite-schulden-und-privatinsolvenz/200756-gerichtliche-zahlungsaufforderung-reagieren.html#post13033741

Lass Dir von denen nichts einreden - die können Dir gar nix. Klagen werden schon gar nicht.

areiland Nachtrag zu: „Auf keinen Fall zahlen! Ignorier das Schreiben, 99Downloads.de ist eine...“
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So ein Schreiben sehe ich schon als Nötigung an - "Übergabe der Daten ans Gericht", "Eintrag in die Schufa - Verlust der Kreditwürdigkeit". Wirf die Schreiben von denen weg, bzw. trag die in deinen Spamfilter ein. Mehr aber auch nicht. Keine Antwort und schon gar keine Zahlung.

Crazy Eye baer4 „Gerlichliche Zahlungsaufforderung“
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fu media, passender Name FU denke ich auch immer wenn ich von solchen Betrügern höre.

Der einfache weg wäre die Forderungen zu ignorieren.

Der etwas aufwendigere Weg wäre anzeige wegen Betrug(+ evtl. Nötigung) zu erstatten.

schoppes baer4 „Gerlichliche Zahlungsaufforderung“
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XAR61 baer4 „Gerlichliche Zahlungsaufforderung“
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Ganz einfach, geh mit der E-Mail zur Polizei. Dort dürfte die Firma nicht nur in Deutschland bekannt sein.

torsten40 baer4 „Gerlichliche Zahlungsaufforderung“
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Rechnug per Email? Sowas landet im Spam, und wird gelöscht.

Nashörnchen baer4 „Gerlichliche Zahlungsaufforderung“
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Die Mail einfach löschen und auf keinen Fall bezahlen!

An 99downloads.de war schon anno 2009 der Staatsanwalt dran und hat die Konten beschlagnahmt - das scheint die ziemlich wenig zu jucken. Polizei hilft da also auch nicht wirklich weiter.

Eine Firma "Fu Media" existiert übrigens erst garnicht, ergo auch keine Rechnungsadresse, an die Du überhaupt zahlen könntest. Immerhin haben sie eine Webseite: http://www.fu-media.de/ Und was für eine!
Die sind nur auf Dummenfang - leider immer wieder erfolgreich...

peterson Nashörnchen „Die Mail einfach löschen und auf keinen Fall bezahlen! An 99downloads.de war...“
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Die Seite hat damit nichts zu tun.

olle icke baer4 „Gerlichliche Zahlungsaufforderung“
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Bei mir handelt es sich um eine andere Abzocke, das begann bereits 2009, dann war 1 1/2 Jahr ruhe und nun melden die sich wieder, siehe weiter unten in diesem Forum.
Habe bereits an 3 verschiedene Banken geschrieben, die Abzocker haben es mit anderen Anwälten und anderen Konten immer wieder neu versucht mich einzuschüchtern.

Über Nickles erhielt ich 2009/2010 den Hinweis an die Bank zu schreiben und der Bank mitzuteilen,
daß ich den Verdacht habe, daß über das Kto." xyz" bei Ihrer Bank zu Gunsten der Firma.....illegale Beträge fließen. Ich bin der Meinung es handelt sich um eine Abo Falle usw.
Habe sogar von Banken eine positive Antwort erhalten-

notar baer4 „Gerlichliche Zahlungsaufforderung“
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Hallo, baer4, bzw. Edith

als Jurist teile ich die Meinung der anderen Kommentatoren nicht !
Warum ?

Wenn Du von dieser "Firma" bislang noch nie etwas gehört hast und insbe-
sondere nie einen (schriftlichen) Vertrag mit ihr abgeschlossen hast, dann
rate ich Dir zu folgendem:

Die email ausdrucken und damit zur Polizei gehen, (in Deutschland wird
eine Strafanzeige erstattet und schriftlich dazu (gesondert) ein Strafantrag
gestellt. Das müßte auch in der Eidgenossenschaft (nicht nur wegen des
Rütlischwurs) so funktionieren. Am besten, mal bei der Kantonspollizei
nachfragen oder bei der Gendarmerie ...

Auch in der Schweiz wird wohl von Amts wegen bei dem Verdacht des
Verstosses gegen eine Strafrechtsnorm (hier: § 263 des deutschen Straf-
gesetzbuchs - Betrug) ermittelt werden. Es gilt jedoch das sogenannte
"Tatortrecht"; das bedeutet, daß Du als Empfängerin dieser email meines
Erachtens Opfer eines Betrugsversuchs geworden bist, der nach schweize-
rischem (Tatort-)Strafrecht zu ahnden ist.

Aber das entscheidet im Amtsweg die Staatsanwaltschaft. Also, die Sache
nicht auf sich beruhen lassen, sondern aktiv bekämpfen.

In Deutschland kosten Ermittlungsverfahren (Strafanzeigen) nichts; das
dürfte in CH auch so sein; trotzdem bitte im Eigeninteresse vorher danach
fragen.

Nur so können Gangstern, Ganoven und Berufsverbrecher das Handwerk
gelegt werden !

Toi, toi, toi wünscht der Notar

(Chuchichäschteli, Milchmaucheli)

schetui notar „Hallo, baer4, bzw. Edith als Jurist teile ich die Meinung der anderen...“
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XXXX
XXXX
XXXX
(Anschrift entfernt)
--------------------------------------------------------------------------
Ihre Kundennummer: XXXXXXXX41
Ihre Rechnungsnummer: XXXXXX41
Datum: 2008-06-19 18:35:22
--------------------------------------------------------------------------

Übergabe Ihrer Daten an das Gericht


Sehr geehrter Herr / Frau XXXX XXXX,

leider haben Sie Ihre Rechnung XXXXXX41 vom 2008-06-19 18:35:22 bis zum
heutigen Tage nicht ausgeglichen. Durch den Mehraufwand sind uns
weitere Kosten entstanden, wir werden Ihre Daten jetzt an das Gericht übergeben um die Forderung durchzusetzen.
Sollten Sie nicht unverzüglich die Rechnung begleichen, werden Kosten in Höhe von 500,00 EUR oder mehr auf Sie zukommen.
Des Weiteren übergeben wir Ihre Daten unverzüglich der SCHUFA, ab diesem Zeitpunkt sind Sie nicht mehr kreditwürdig.
--------------------------------------------------------------------------
Wir fordern Sie letztmalig auf den offenen Gesamtbetrag zu überweisen:

Beschreibung:

12-Monatszugang für
Anmeldung vom 2008-06-19 18:35:22
7,00 EUR / Monat, Zahlung laut AGB ein Jahr im Voraus

Preis:
84,00 EUR


Bitte begleichen Sie den Gesamtbetrag von 84,00 EUR bis zum
13.09.2011 auf das nachfolgende Konto:
--------------------------------------------------------------------------
Für Kunden aus Deutschland:

Kontoinhaber: Fu Media
Kontonummer: 1266330
Bankleitzahl: 20090500
Bank: Netbank
--------------------------------------------------------------------------
Für Kunden aus dem Ausland:

Kontoinhaber: Fu Media
IBAN: E24 2009 0500 0001 2663 30
SWIFT-BIC: GENODEF1S15
Bank: Netbank
--------------------------------------------------------------------------
Wichtig: Bitte geben Sie im Verwendungszweck Ihre Kunden- und Rechnungsnummer an
und als Kontoinhaber die Firma Fu Media, ansonsten kann Ihre Zahlung
bei uns nicht zugeordnet werden.
--------------------------------------------------------------------------
Ihre Kundennummer: XXXXXXXX41
Ihre Rechnungsnummer: XXXXXX41
--------------------------------------------------------------------------
Sollte weiterhin keine Zahlung erfolgen, sehen wir uns gezwungen die Forderung
and das Gericht zu übergeben, wodurch Ihnen weitere Kosten entstehen würden.

Vermeiden Sie dies durch eine rechtzeitige Zahlung.


Zu Ihrer Information teilen wir Ihnen Folgendes mit:

Seit dem 01.01.2008 ist in Deutschland die Vorratsdatenspeicherung in Kraft getreten.
Der Internetprovider e178188116.XXXX.XXXXXX.de speichert die IP-Adresse 85.178.XXX.XXX welche bei
der Anmeldung auf der Seite www.99downloads.de übermittelt wurde.
Unter Hinzuziehung des genauen Anmeldezeitpunkts ist es den
Ermittlungsbehörden möglich die Adresse des Anschlussinhabers festzustellen.
Sollte weiterhin kein Zahlungseingang erfolgen, behalten wir uns gerichtliche
Schritte vor.

Sollten Sie inzwischen bezahlt haben, betrachten Sie die Aufforderung als gegenstandslos.


Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder über unser
Kontaktformular auf der Seite zur Verfügung.


Über das Kontaktformular können wir Ihre Anfragen schnellstmöglich bearbeiten. Bitte haben Sie dafür
Verständnis, dass Anfragen direkt an die Mailadresse nicht zugestellt werden können.


Mit freundlichen Grüßen
Ihr 99downloads.de Team

--------------------------------------------------------------------------

Fu Media GmbH







____________________________________________

das haben ich am 19.08.2011 erhalten zum glück als spam, reagieren werde ich dank eure wirksamen Beiträger nicht.

vielen dank

Ventox schetui „XXXX XXXX XXXX Anschrift entfernt...“
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Wir fordern Sie letztmalig auf den offenen Gesamtbetrag zu überweisen:

Das hört sich doch gut an. ;-)
Genauso wie "letzte Mahnung".
Endlich Ruhe vor denen. ;-)
Aber mal im Ernst, der Notar hat ja schon alles wesentliche geschrieben.
notar schetui „XXXX XXXX XXXX Anschrift entfernt...“
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re - schetui:

aus verschiedenen Gründen gehe ich davon aus, daß es sich
bei dem betreffenden Schreiben lediglich um einen "Einschüch-
terungsversuch" handelt, die der besagten "Firma" dazu ver-
helfen soll, auf unberechtigte Weise zu Geld zu gelangen, das
dieser rechtlich nicht zusteht (strafrechtlich nennt man das
Betrug, vgl. § 263 StGB).

Indizien, woran man beispielsweise erkennen kann, daß es sich
um ein Schreiben von Straftätern handeln dürfte:

1. "Übergabe Ihrer Daten an das Gericht" - das ist völlig
sinnlos, weil kein deutsches Gericht "ihre Daten" interessieren;
vielmehr interessiert ein deutsches Gericht lediglich eine
Klageschrift gem. § 253 ZPO.

2. Die Pseudo-"Gläubigerfirma" hat weder ihren vollständigen
Firmennamen, noch die exakte Adresse der Firma (nebst
Tel.-, Fax- und email-Anschluß) in dem Schreiben mit angege-
ben. Ebenso fehlen die HRB-Nummer und der Name des Ge-
schäftsführers !

3. Eine Formulierung wie "Sollten Sie nicht unverzüglich die
Rechnung begleichen, werden Kosten in Höhe von 500 EUR
oder mehr auf Sie zukommen." (unspezifisch, daher juristisch
irrelevant; ebenso, wie "man" auf die "500 EUR" kommt.)

Bitte, auch dieses Schreiben der Gendarmerie mitteilen, damit
den Ganoven das Handwerk gelegt wird. Bereitet zwar etwas
Mühe, aber wird dazu führen, daß in der CH das organisierte
(V)Erbrechen leicht zurückgeht.

Toi, toi, toi wünscht der Notar

("Auf, auf, es führt kein anderer Weg nach Küssnacht !")

peterson baer4 „Gerlichliche Zahlungsaufforderung“
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Olaf19 peterson „http://www.verbraucherschutz.tv/2009/04/11/99downloadsde Und es geht weiter:...“
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Sollte man dann doch lieber auf eine Strafanzeige verzichten?

Wenn ein Witzbold dahintersteckt (laut deinem zweiten Link) kann ja weder 99downloads noch FU-Media irgendetwas dafür.

Also wenn Strafanzeige, dann allenfalls gegen unbekannt?

CU
Olaf

notar Olaf19 „Sollte man dann doch lieber auf eine Strafanzeige verzichten? Wenn ein Witzbold...“
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Moin, Olaf19;

nein, auf die Erstattung einer Straf-
anzeige sollte man nie verzichten !
Warum ?
Nur durch konsequente Mitteilung
an die Strafverfolgungsbehörden
(Polizei, Staatsanwaltschaft), ist der
Sumpf der Gangstercliquen trocken-
zulegen, zumindest aber zu redu-
zieren.
Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt !

Es grüßt der Notar

Olaf19 notar „Moin, Olaf19 nein, auf die Erstattung einer Straf- anzeige sollte man nie...“
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Okay, aber dann müsste es doch auf eine Strafanzeige gegen Unbekannt hinauslaufen, oder sehe ich das falsch?

Denn der Schuldige ist ja in diesem Fall jener Witzbold, der die alte Geschichte mit 99downloads wieder ausgegraben und dabei noch eine völlig unbeteiligte FIrma mit hineingezogen hat. Wäre fatal, wenn die obendrein auch noch Ärger mit der Justiz bekämen.

CU
Olaf

notar Olaf19 „Okay, aber dann müsste es doch auf eine Strafanzeige gegen Unbekannt...“
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Ja, eine Strafanzeige (wg. des
Verdachts des Betrugs) sollte
auf jeden Fall erstattet werden.
Das kann jeder tun, der hiervon
Kenntnis erhält, nicht nur der
Geschädigte (oder Drittgeschä-
digte, wie evtl. die besagte Fa.)

Man muß sie nicht selbst schrei-
ben, man kann auch zu Polizei
oder Staatsanwaltschaft gehen
und sie dort aufnehmen lassen.

Olaf19 notar „Ja, eine Strafanzeige wg. des Verdachts des Betrugs sollte auf jeden Fall...“
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Sag mal, ganz was anderes... hat das einen besonderen Grund, dass du deine Texte immer per Hand(!) auf Blocksatz trimmst und nur eine ganz schmale Spalte nutzt? Kein anderer macht das so außer dir; sieht irgendwie merkwürdig aus:

http://www.nickles.de/user/images/92547/notar-blocksatz.png
Erinnert mich ein wenig an hohe Gärtnerkunst, die Hecken von Schloss Sanssouci oder so :-)

Greetz
Olaf

notar Olaf19 „Sag mal, ganz was anderes... hat das einen besonderen Grund, dass du deine Texte...“
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Hallo, Olaf19;

hier lüfte ich mein Geheimnis:

1. Ich beherrsche das 10-Finger-Blind-System
(in den 1960er Jahren erlernt; 210 Anschläge)

2. Ich bin kein Computerfreak, interessiere mich
ein wenig für die "Arbeitshilfe PC".

3. Ich gehe immer davon aus, daß der Computer
für den Menschen da ist und nicht umgekehrt !

4. Kannst Du mir bitte helfen ? (Mit Gärtnern
aus dem Schloss Sans Souci habe ich nichts
am Hut !

LG - der Notar

Olaf19 notar „Hallo, Olaf19 hier lüfte ich mein Geheimnis: 1. Ich beherrsche das...“
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1. Ich beherrsche das 10-Finger-Blind-System

Ich auch - aber
deswegen muss
man nicht jede
Zeile so abhak-
ken!

;-))

Des Rätsels Lösung scheint mir zu sein: Lasse einfach den Klick auf die Return- oder Enter-Taste weg und vertraue dem automatischen Zeilenumbruch. Drücke nur dann Return/Enter, wenn du einen Absatz machen willst. Und ganz wichtig: keine Silbentrennung!

3. Ich gehe immer davon aus, daß der Computer
für den Menschen da ist und nicht umgekehrt !


Verstehe ich in diesem Zusammenhang nicht...

Greetz
Olaf
Conqueror baer4 „Gerlichliche Zahlungsaufforderung“
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Im Internet ist das Thema schon zum Erbrechen abgehandelt worden, einfach Tante Google anwerfen......