re - schetui:
aus verschiedenen Gründen gehe ich davon aus, daß es sich
bei dem betreffenden Schreiben lediglich um einen "Einschüch-
terungsversuch" handelt, die der besagten "Firma" dazu ver-
helfen soll, auf unberechtigte Weise zu Geld zu gelangen, das
dieser rechtlich nicht zusteht (strafrechtlich nennt man das
Betrug, vgl. § 263 StGB).
Indizien, woran man beispielsweise erkennen kann, daß es sich
um ein Schreiben von Straftätern handeln dürfte:
1. "Übergabe Ihrer Daten an das Gericht" - das ist völlig
sinnlos, weil kein deutsches Gericht "ihre Daten" interessieren;
vielmehr interessiert ein deutsches Gericht lediglich eine
Klageschrift gem. § 253 ZPO.
2. Die Pseudo-"Gläubigerfirma" hat weder ihren vollständigen
Firmennamen, noch die exakte Adresse der Firma (nebst
Tel.-, Fax- und email-Anschluß) in dem Schreiben mit angege-
ben. Ebenso fehlen die HRB-Nummer und der Name des Ge-
schäftsführers !
3. Eine Formulierung wie "Sollten Sie nicht unverzüglich die
Rechnung begleichen, werden Kosten in Höhe von 500 EUR
oder mehr auf Sie zukommen." (unspezifisch, daher juristisch
irrelevant; ebenso, wie "man" auf die "500 EUR" kommt.)
Bitte, auch dieses Schreiben der Gendarmerie mitteilen, damit
den Ganoven das Handwerk gelegt wird. Bereitet zwar etwas
Mühe, aber wird dazu führen, daß in der CH das organisierte
(V)Erbrechen leicht zurückgeht.
Toi, toi, toi wünscht der Notar
("Auf, auf, es führt kein anderer Weg nach Küssnacht !")