Guten Morgen!
Diesen Artikel habe ich bei Ebay ersteigert.
PC-Komplettsystem: Neuzustand (wie neu)
Gestartet am: 13.08.11 um 18:43:29 mit Startpreis EUR 1,00
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Beendet: 23. Aug. 201118:43:29 MESZ
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Erfolgreiches Gebot: EUR 85,00
Angebotsstatus: Diese Nachricht wurde gesendet, während das Angebot beendet wurde.
Hallo und Guten Tag,
es tut mit Leid Ihnen mitteilen zu müssen, dass ich den PC vor 3 Tagen für 280.- € in einer anderen Anzeige verkauft habe. Bitt haben Sie Verständnis. Leider habe ich vergessen die Anzeige hier zu deaktivieren.
Ebay wollte ich dieses Melden, dort konnte ich einges ausfüllen, aber das Absenden funktioniert nicht.
Was kann ich dagegen unternehmen? RA ja/nein? Würde das etwas bringen?
Wie geht dieses bei Ebay genau vor sich?
MfG
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Warum liest Du denn nicht den Absatz 1 des Paragrafen?
Wenn ich Dir mit einer Strafanzeige drohe, um Dich zu etwas zu bewegen, dann ist es Nötigung.
Und anscheinend hast Du das mit dem Anwalt nicht verstanden.
Er vertritt zwei ePay-Käufer, die wegen Nötigung angezeigt wurden.
Da ich den Anwalt selbst als eBay-Käufer hatte, hat er mich davor gewarnt, so einen Schritt zu unternehmen.
Aber egal, es ist ja klar geregelt.