Guten Morgen!
Diesen Artikel habe ich bei Ebay ersteigert.
PC-Komplettsystem: Neuzustand (wie neu)
Gestartet am: 13.08.11 um 18:43:29 mit Startpreis EUR 1,00
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Beendet: 23. Aug. 201118:43:29 MESZ
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Erfolgreiches Gebot: EUR 85,00
Angebotsstatus: Diese Nachricht wurde gesendet, während das Angebot beendet wurde.
Hallo und Guten Tag,
es tut mit Leid Ihnen mitteilen zu müssen, dass ich den PC vor 3 Tagen für 280.- € in einer anderen Anzeige verkauft habe. Bitt haben Sie Verständnis. Leider habe ich vergessen die Anzeige hier zu deaktivieren.
Ebay wollte ich dieses Melden, dort konnte ich einges ausfüllen, aber das Absenden funktioniert nicht.
Was kann ich dagegen unternehmen? RA ja/nein? Würde das etwas bringen?
Wie geht dieses bei Ebay genau vor sich?
MfG
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Hallo, graubaer
wenn das erfolgreichste Gebot bei ebay das Deinige war, dann ist ein
formgültiger Kaufvertrag (gem. § 433 BGB) zustande gekommen.
Dann kannst Du folglich auch Erfüllung dieses Kaufvertrags verlangen
und dies auch im Klageweg verfolgen.
Ich erachte die "Stellungnahme Deines ebay-Verkäufers" als "Ausrede",
weil er den Komplett-PC "unter Wert" verliert, bzw. verlieren würde.
Also: Erfüllung verlangen, 14-Tage-Frist setzen und gleichzeitig androhen,
durch Einreichung einer Klage bei Gericht Deinen Erfüllungsanspruch aus
dem Kaufvertrag geltend machen zu wollen.
Ein RA ist nicht unbedingt notwendig (zumal bei diesem geringen
Streitwert); jedoch kann Dir beim Amtsgericht ein Rechtspfleger
bei der Formulierung Deiner Klage (kostenfrei) helfen.
Wenn Dir das alles zuviel Aufwand ist, dann teile Deinem Verkäufer
doch mit, daß er ansonsten eine Strafanzeige wegen des Verdachts
des Eingehungsbetrugs erhalten wird.
Toi, toi, toi
der Notar