Hallo,
mal wieder ärger mit der MI; leider fand ich nichts passendes im Archiv, und bei Google gibts zu viele verschiedene Meinungen...
Ein 12jähriger hat sich mit Torrent ein Musikalbung gezogen, und kurz darauf kam ein netter Brief incl Unterlassungserklärung und Rechnung (1200.-).
Wie sieht das mit der Haftung der Eltern in diesem Fall aus? Sehr interessant ist da zB dieser Artikel ab Abschnitt 5:
http://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-filesharing.htm
Es würde mich freuen wenn man die Forderung in diesem Fall abschmettern könnte!
Und nein, es ist keine Rechtschutzversicherung vorhanden.
Weiß jem von Euch was konkretes?
Danke,
Beutel
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Meine Strategie bei Torrent-Bettelbriefen:
Abmahnung nach mehr als 1-2 Monate nach Download - ignorieren.
Abmahnung nach weniger als 1-2 Monate nach Download - ModUE
Wiederholte Abmahnungen auch durch Inkasso - ignorieren.
Böser Brief im gelben Umschlag vom Gericht - "Nix da" ankreuzen und zurück.
Und schon klappt er mit den Abmahnern.
Klagen ist teuer und mit Risiken für den Kläger verbunden. Trophäen-Urteile basieren auf den Fehlern der Abgemahnten (UE des Abmahners unterschrieben, sonst wie den Schuld zugegeben). Also relax und leech.
Das ist aber meine eigene Strategie, keine Empfehlung, keine Rechtsberatung und vor allem kein Freischein für andere.