Hallo,
mal wieder ärger mit der MI; leider fand ich nichts passendes im Archiv, und bei Google gibts zu viele verschiedene Meinungen...
Ein 12jähriger hat sich mit Torrent ein Musikalbung gezogen, und kurz darauf kam ein netter Brief incl Unterlassungserklärung und Rechnung (1200.-).
Wie sieht das mit der Haftung der Eltern in diesem Fall aus? Sehr interessant ist da zB dieser Artikel ab Abschnitt 5:
http://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-filesharing.htm
Es würde mich freuen wenn man die Forderung in diesem Fall abschmettern könnte!
Und nein, es ist keine Rechtschutzversicherung vorhanden.
Weiß jem von Euch was konkretes?
Danke,
Beutel
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Hallo,
danke erst mal für Eure Reaktionen!
@Prosecco: in D, BW.
@Fake23: Danke, aber dort geht es um ein etwas anderes Thema, zumindst in den Seiten die ich gelesen habe, sei mir nicht böse wenn ich mich nicht durch 300 Seiten nage. Hier ist vor allem das Thema "Störhaftung" wichtig, ob man die Eltern haftbar machen kann.
@Crazy Eye: Super Link, zumindest das mit der "Modifizierten Unterlassungserklärung" ist schon mal wichtig.
Leider spricht jedes Gericht ein anderes Urteil, also haben die Eltern eine 50/50 Chance.
Hoffnung macht der §97a Abs. 2, dass zumindest die Anwaltskosten beim ersten Mal im Rahmen bleiben.
http://www.antiquariatsrecht.de/?p=252
Ich werd mir die Papiere heut abend schicken lassen um noch genauere Fakten zu bekommen, aber bis jetzt denke ich dass es Sinn macht eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, und einen Vergleich mit dem Abmahner anzustreben um die Kosten zu senken.
Evtl werden sich die Eltern auch einmal von einem Fachanwalt beraten lassen wozu ich geraten habe, auch wenn das nichts bringt fallen die 100.- extra nicht mehr ins Gewicht...
Je nach dem wann ich die Unterlagen habe melde ich mich wieder, dann kann ich auch die restlichen Fragen beantworten.
Danke erst mal,
Beutel