Hallo,
mal wieder ärger mit der MI; leider fand ich nichts passendes im Archiv, und bei Google gibts zu viele verschiedene Meinungen...
Ein 12jähriger hat sich mit Torrent ein Musikalbung gezogen, und kurz darauf kam ein netter Brief incl Unterlassungserklärung und Rechnung (1200.-).
Wie sieht das mit der Haftung der Eltern in diesem Fall aus? Sehr interessant ist da zB dieser Artikel ab Abschnitt 5:
http://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-filesharing.htm
Es würde mich freuen wenn man die Forderung in diesem Fall abschmettern könnte!
Und nein, es ist keine Rechtschutzversicherung vorhanden.
Weiß jem von Euch was konkretes?
Danke,
Beutel
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
beim anwalt ist es auch wichtig, vorher einen festen Satz zu vereinabaren den die Schadenssummen werden oft zur einschüchterung sehr hoch gewählt und darauf berechnen sich dann die Gebühren - und wenn du 2000€ zahlst damit er den vergleich von 1000 auf 500€ runterhandelt hat man ein Problem.
Zudem sollte es ein Anwalt sein der mit internetrecht vertraut ist.