Hier eine Meldung bei Tagesschau.de: Keine zusätzliche Rundfunkgebühr für Arbeits-PC
Zitat: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat ein Grundsatzurteil zur Rechtmäßigkeit der Rundfunkgebühren für beruflich genutzte Computer gefällt. Die Entscheidung betrifft vor allem Selbstständige mit Büro zu Hause. Sie müssen demnach für den internetfähigen Computer keine Gebühren bezahlen. Bislang galt die Zweitgeräte-Befreiung für sie nicht. Drei Nutzer hatten erfolgreich dagegen geklagt.
....ist doch mal was!
Gruß
K.-H.
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Aber da war es schon zu spät.
Hätte es ja nie für möglich gehalten, dass deswegen etwas zu spät sein kann, weil man es so eilig hatte... :-)))
Gruß
Shrek3
Hätte es ja nie für möglich gehalten, dass deswegen etwas zu spät sein kann, weil man es so eilig hatte... :-)))
Gruß
Shrek3