Hier eine Meldung bei Tagesschau.de: Keine zusätzliche Rundfunkgebühr für Arbeits-PC
Zitat: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat ein Grundsatzurteil zur Rechtmäßigkeit der Rundfunkgebühren für beruflich genutzte Computer gefällt. Die Entscheidung betrifft vor allem Selbstständige mit Büro zu Hause. Sie müssen demnach für den internetfähigen Computer keine Gebühren bezahlen. Bislang galt die Zweitgeräte-Befreiung für sie nicht. Drei Nutzer hatten erfolgreich dagegen geklagt.
....ist doch mal was!
Gruß
K.-H.
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Zitat:
Das Gericht wies nun eine entsprechende Revision der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ab.
Das heißt die hatten schon dagegen geklagt und nun verloren.