Hier eine Meldung bei Tagesschau.de: Keine zusätzliche Rundfunkgebühr für Arbeits-PC
Zitat: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat ein Grundsatzurteil zur Rechtmäßigkeit der Rundfunkgebühren für beruflich genutzte Computer gefällt. Die Entscheidung betrifft vor allem Selbstständige mit Büro zu Hause. Sie müssen demnach für den internetfähigen Computer keine Gebühren bezahlen. Bislang galt die Zweitgeräte-Befreiung für sie nicht. Drei Nutzer hatten erfolgreich dagegen geklagt.
....ist doch mal was!
Gruß
K.-H.
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Hoffentlich bestraft mich jetzt das Leben nicht dafür - frei nach dem Sprichwort: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.
Ist mir übrigens auch später aufgefallen, dass ich zu spät gekommen bin. Aber da war es schon zu spät.... :-)
Gruß
K.-H.