Das ist doch wohl nicht mehr zu fassen, was sich diese Bande alles erlaubt...
http://www.gulli.com/news/16789-vermieter-sollen-ab-2013-ihre-mieter-fuer-die-gez-ausspionieren-2011-08-06
Gruß
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Paragraf 9: „Kann die zuständige Landesrundfunkanstalt den Inhaber einer Wohnung oder einer Betriebsstätte nicht feststellen, ist der Eigentümer (...) der Wohnung oder des Grundstücks verpflichtet, der Landesrundfunkanstalt Auskunft über den tatsächlichen Inhaber (...) zu erteilen.“
Nach der Reform des Meldewesen, im Jahre 2002, musste ich als Vermieter, nicht mehr wie vorher, den Meldeschein meiner Mieter mit unterschreiben.
(Mir war´s Recht :-) )
Das hat in der Spitze dazu geführt, dass mich ein befreundeter Ortsvorsteher, eines Tages, als wir uns zufällig im Rathaus begegnet sind, zur Seite nahm und mich fragte, ob denn wirklich so viele Leute in meinem Hause leben würden.
Mit verdutztem Gesicht saß ich dann wenige Sekunden später in seinem Sessel vom dem Compi, und habe mir dann zeigen lassen, wie viele Leute man in einer 40m² - Ein-Zimmer-Wohnung so unterbringen kann.
In besagter Wohnung waren, neben einem polnischen Gastarbeiter (Ingenieur einer polnischen Fertigbaufirma), seiner Frau und zweier Kinder, tatsächlich noch drei "seiner" Bauarbeiter, gemeldet.
Das wäre, selbst mit Doppel-Stock-Betten ein schwieriges Unterfangen gewesen.
Mal davon ab, dass ich das nie geduldet hätte, hab ich außer diesem einen "Bauingenieur" niemals eine andere Person dort wohnen sehen. Es kamen zwar hin und wieder mal ein paar seiner "Bautiger" vorbei, aber die sind dann auch bald wieder verschwunden.
Ein Schelm wer böses dabei denkt...;)
Der Bube war aber zu diesem Zeitpunkt schon lange ausgezogen! Oh Wunder, kurze Zeit darauf, bekam ich dann Besuch von der Kripo, die wissen wollte, ob ich wüsste, wo der Mann denn abgeblieben sei. :-D
Was ich damit sagen möchte, ist, dass ich mir beim besten Willen nicht vorstellen kann, dass dieses Ansinnen der GEZ, Rechtens durchgesetzt werden kann.
Schon aus der Tatsache heraus, dass ein Vermieter, sofern er nicht ständig auf dem Rathaus rumgammelt und Einsicht bei den Meldebehörden nimmt, gar nicht in der Lage ist, hier verantwortlich Auskunft zu geben.
Oder anders ausgedrückt: Wovon träumen die eigentlich Nachts?"
Off-Topic:
Deshalb (siehe Beispiel oben) ist meiner Ansicht nach, auch das Ergebnis aus dem Zensus2011, vollkommen für den A.... :-)
Zumal dort (auf diesem Klopapier) vom Vermieter, unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der Bewohner, lediglich zwei Personen zu benennen waren....
Nach der Reform des Meldewesen, im Jahre 2002, musste ich als Vermieter, nicht mehr wie vorher, den Meldeschein meiner Mieter mit unterschreiben.
(Mir war´s Recht :-) )
Das hat in der Spitze dazu geführt, dass mich ein befreundeter Ortsvorsteher, eines Tages, als wir uns zufällig im Rathaus begegnet sind, zur Seite nahm und mich fragte, ob denn wirklich so viele Leute in meinem Hause leben würden.
Mit verdutztem Gesicht saß ich dann wenige Sekunden später in seinem Sessel vom dem Compi, und habe mir dann zeigen lassen, wie viele Leute man in einer 40m² - Ein-Zimmer-Wohnung so unterbringen kann.
In besagter Wohnung waren, neben einem polnischen Gastarbeiter (Ingenieur einer polnischen Fertigbaufirma), seiner Frau und zweier Kinder, tatsächlich noch drei "seiner" Bauarbeiter, gemeldet.
Das wäre, selbst mit Doppel-Stock-Betten ein schwieriges Unterfangen gewesen.
Mal davon ab, dass ich das nie geduldet hätte, hab ich außer diesem einen "Bauingenieur" niemals eine andere Person dort wohnen sehen. Es kamen zwar hin und wieder mal ein paar seiner "Bautiger" vorbei, aber die sind dann auch bald wieder verschwunden.
Ein Schelm wer böses dabei denkt...;)
Der Bube war aber zu diesem Zeitpunkt schon lange ausgezogen! Oh Wunder, kurze Zeit darauf, bekam ich dann Besuch von der Kripo, die wissen wollte, ob ich wüsste, wo der Mann denn abgeblieben sei. :-D
Was ich damit sagen möchte, ist, dass ich mir beim besten Willen nicht vorstellen kann, dass dieses Ansinnen der GEZ, Rechtens durchgesetzt werden kann.
Schon aus der Tatsache heraus, dass ein Vermieter, sofern er nicht ständig auf dem Rathaus rumgammelt und Einsicht bei den Meldebehörden nimmt, gar nicht in der Lage ist, hier verantwortlich Auskunft zu geben.
Oder anders ausgedrückt: Wovon träumen die eigentlich Nachts?"
Off-Topic:
Deshalb (siehe Beispiel oben) ist meiner Ansicht nach, auch das Ergebnis aus dem Zensus2011, vollkommen für den A.... :-)
Zumal dort (auf diesem Klopapier) vom Vermieter, unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der Bewohner, lediglich zwei Personen zu benennen waren....