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mawe2 Maybe „ Warum denn anders? Wohl eher ergänzend! Das es viele Quellen gibt, ist klar,...“
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Soweit ich weiß, gilt für gewisse Ämter auch kein Bankgeheimnis mehr

Soweit ich weiß, hat es ein Bankgeheimnis niemals gegeben.

Jedenfalls gibt es kein Gesetz, in dem in dem den Banken eine Auskuftsverweigerung zugestanden wird. Es gibt ein gesetzlich verbrieftes Postgeheimnis (das in gewissen Fällen evtl. auch auf Internet-Kommunikation ausgeweitet wird) - ein Bankgeheimnis gibt es nicht.

Es ist eine Selbstverpflichtung der Banken, dass sie mit den Kundendaten / Kontoständen sorgfältig umgehen.

Wenn der Staat jedoch (aus welchen Gründen auch immer) Auskunft haben will, kann eine Bank sich auf kein Gesetz berufen, das diese Auskunft verhindern könnte.

Das ist also anders als bei Ärzten, Pfarrern usw.

Gruß, mawe2
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Danke. mawe2