In einem neuen Interview mit der Zeit hat Kachelmann verkündet, er würde fur seine vollständige Rehabilitation kämpfen.
Dies hätte doch zwangsläufig einen Revisionsantrag o.ä. seinerseits bedeuten müssen, denn sein Freispruch war nur mangels Beweisen und nicht wegen erwiesener Unschuld.
Da ist doch irgendwie ein Widerspruch, oder liege ich da falsch ?
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Freispruch ist Freispruch.
Eben nicht! Im Fall Kachelmann erfolgte der Freispruch wohl mangels Beweise und damit im Zweifelsfall zu Gunsten des Angeklagten. Manche sprechen auch von einem Freispruch zweiter Klasse.
Der bessere Fall wäre gewesen, ein Freispruch, weil eindeutig seine Unschuld bewiesen wurde!
Eben nicht! Im Fall Kachelmann erfolgte der Freispruch wohl mangels Beweise und damit im Zweifelsfall zu Gunsten des Angeklagten. Manche sprechen auch von einem Freispruch zweiter Klasse.
Der bessere Fall wäre gewesen, ein Freispruch, weil eindeutig seine Unschuld bewiesen wurde!