Es dürfte klar sein, daß solche Täter, die Volksvermögen grob fahrlässig geschädigt haben, für diesen Schaden mit ihrem gesamten Vermögen zu haften haben. Jeder, der an diesem Geschäft beteiligt war, ist Mittäter und in die Haftung zu nehmen. Jeder, der es unterläßt, die Täter zu verfolgen, ist Mittäter und in die Haftung zu nehmen. Jeder, der Kenntnis hatte und sich an der Geheimhaltung beteiligt hat, ist Mittäter und in die Haftung zu nehmen. Jeder, der Vertragsinhalte wie auch immer verschleiert hat, ist Mittäter und in die Haftung zu nehmen. Jede Person aus Presse, Rundfunk und Fernsehen, der die Veröffentlichung der Mißstände angetragen wurde, dies aber zensierenderweise abgewiesen hat, ist Mittäter und in die Haftung zu nehmen. Jeder Amtsinhaber, der in der Position war, ist oder sein wird, Täter zur Verantwortung zu ziehen, dies aber unterläßt, ist Mittäter und in die Haftung zu nehmen.
Alles vorgenannte gilt auch für alle mittelbar Beteiligten und für ähnliche Vorfälle.
Würde wie vorgenannt verfahren, bestünde die Chance, die Verhältnisse unseres Dummlandes zu ordnen. Wird aber wohl nicht vor dem Zusammenbruch.