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Ist man kriminell, wenn man im Media Markt einkaufen möchte?

Karl58 / 46 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Leute!

Heute war ich im Media Markt. Ob ich dort noch einmal hingehen werde, weiß ich nicht. Denn als ich am Eingang an den Kassen vorbei gehen wollte, wurde ich von einer Kassierein aufgehalten: "Sie müssen Ihren Rucksack in ein Schließfach stellen!" Häh? Ich verstand nicht sofort, weil ich meinen Kopf mit technischen Details voll hatte, die ich einem Verkäufer als Frage oder als Forderung oder als Sonstwas stellen wollte. Als ich dann kapierte, wurde ich wütend: "Ach so, ich soll daran gehindert werden, einen oder mehrere von den riesigen Plasmabildschirmen unrechtmäßig in meinem Rucksack mitzunehmen!" Ich steigerte mich so richtig hinein, so dass das Verkaufsgespräch mit dem unschuldigen Verkäufer entsprechend verlief. Er konnte es mir nicht recht machen und wir waren uns, glaube ich, gegenseitig nicht gerade symphatisch. Ich habe dann doch noch etwas gekauft: eine SD-Card für meine 6 Jahre alte Casio EXLIM-Digitalkamera. Was soll ich sagen: Ich wurde vom Programm aufgefordert, die Karte zu Formatieren. "Normal", dachte ich. Allerdings war dann die neu erworbene SD-Card nicht mehr zu gebrauchen. Das Stichwort heißt: Speicherfehler!!!!!! Leute, zuerst wurde ich wie ein potentieller Krimineller behandelt, dann funktionierte meine neu erwobene SD-Card nicht - Ich frage Euch: Ist das Kundenfreundlich?

Gruß
Karl

Gruß
Karl

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Crazy Eye violetta7388 „Hallo Crazy Eye, schon einmal etwas von Hausrecht gehört? Du darfst nach Hause...“
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Ja habe ich, aber ein Laden ist keine Wohnung ;) Das heißt das sie auch den öffentlichen Raum zugeordnet werden und das Hausrecht somit nur eingeschränkt ausüben können.

Gab schon Klagen rund um die Rucksack problematik, und zumindest die sachen die ich bei der letzten Diskussion um das thema(ich glaub auch hier nach einen lawblog artikel) gelesen hatte haben den leuten mit den Rucksäcken recht gegeben, da es nicht zumutbar ist die sachen auf eigenes Risiko in Schließfach zu sperren und es sogar gegen die Sorgfaltpflicht verstößt es in Auto zu lassen.

Also solange geschäfte nicht anfangen die haftung zu übernehmen, sollte sich die Rechtsprechung nicht geändert haben.

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