Hallo Leute!
Heute war ich im Media Markt. Ob ich dort noch einmal hingehen werde, weiß ich nicht. Denn als ich am Eingang an den Kassen vorbei gehen wollte, wurde ich von einer Kassierein aufgehalten: "Sie müssen Ihren Rucksack in ein Schließfach stellen!" Häh? Ich verstand nicht sofort, weil ich meinen Kopf mit technischen Details voll hatte, die ich einem Verkäufer als Frage oder als Forderung oder als Sonstwas stellen wollte. Als ich dann kapierte, wurde ich wütend: "Ach so, ich soll daran gehindert werden, einen oder mehrere von den riesigen Plasmabildschirmen unrechtmäßig in meinem Rucksack mitzunehmen!" Ich steigerte mich so richtig hinein, so dass das Verkaufsgespräch mit dem unschuldigen Verkäufer entsprechend verlief. Er konnte es mir nicht recht machen und wir waren uns, glaube ich, gegenseitig nicht gerade symphatisch. Ich habe dann doch noch etwas gekauft: eine SD-Card für meine 6 Jahre alte Casio EXLIM-Digitalkamera. Was soll ich sagen: Ich wurde vom Programm aufgefordert, die Karte zu Formatieren. "Normal", dachte ich. Allerdings war dann die neu erworbene SD-Card nicht mehr zu gebrauchen. Das Stichwort heißt: Speicherfehler!!!!!! Leute, zuerst wurde ich wie ein potentieller Krimineller behandelt, dann funktionierte meine neu erwobene SD-Card nicht - Ich frage Euch: Ist das Kundenfreundlich?
Gruß
Karl
Gruß
Karl
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Hallo,
Das Vorgehen mit den Rucksäcken und anderen größeren Gepäckstücken ist bei Media Markt und andren Markketten ein normales Vorgehen. Es geht ja auch nicht um große Fernseher, in diesen Märkten liegt aber auch genug "Kleinzeug" das auch mal an der Hand des einen oder anderen "kleben" bleiben. Deshalb sagen viele Märkte "Wehret den Anfängen". Zu der SD Karte nur soviel mit der Oroginalverpackung zurück zum Media Markt und tauschen, hatte da mit diesem Mark wegen Umtausch's noch keine Probleme.
Hallo soppiy!
Dass dies bei Media Markt etc. ein "normales" Vorgehen ist, ist mir klar, und dass es nicht um große Fernseher geht, ebenso. Ich wollte nur einmal darstellen, wie beschissen man sich fühlen kann, wenn man schon beim Eintritt in einen Markt kontrolliert wird.
Gruß
Karl
Es schon klar,
mal will nur einkaufen und gerät unter Generalverdacht ein Langfinger zu sein, da ist man erst mal sauer und füllt sich angeriffen.
Genau deshalb versuche ich wen es sich einrichten läßt mit "leichte Gepäck" in den Media Markt zu gehen, geht das nicht gebe ich die Tasche oder Rucksack ab, ist ja kostenlos. Mir gefällt das zwar auch nicht aber was soll man machen, ausser nicht mehr dort einkaufen zugehn.
Hauptsache einen Laden betreten und sich nicht an die Spielregeln halten wollen.
Da musst du eben im Internet bestellen, dort kontrolliert keiner, was du gerade trägst :)
Hallo Lukas9
Hauptsache, man kennt die Spielregeln, auch wenn man nicht ständig in Sachen Konsum unterwegs ist!! Oder sollten die Spielregeln von den Konsumtempeln diktiert werden ?
Gruß
Karl
Aufforderung zum einschliessen der Tasche finde ich ok, tue das sowieso immer schon von mir aus, wenn es eine Möglichkeit gibt.
Grantig werde ich aber, wenn eine Kassiererin in meinen Rucksack schauen will, denn dazu ist sie nicht berechtigt! Da habe ich mich mittlerweile schlau gemacht.
Der Gesetzgeber bewertet nämlich in solch einem Fall die Würde des Kunden höher, als das Interesse des Ladeninhabers sich vor Diebstahl zu schützen.
Wenn man festgehalten wurde und es stellt sich anschliessend als Irrtum heraus, hat man bei einer Anzeige wegen Nötigung/Freiheitsberaubung gute Chancen.
Anders verhält es sich natürlich, wenn man sich in besonderer Weise auffällig verhalten hat. Und für Bibliotheken gelten auch andere Regeln. Die haben da durchaus das Recht, einen Blick in die Tasche desjenigen zu werfen, bei dem die Alarmanlage am Ausgang ausgelöst hat.
mfg :)
PS.
Sory führ mein teutsch :D
Sehe ich genauso. Würde mich auch nicht einfach so filzen lassen, wäre aber auch nicht so blöd was zu klauen.
Ich schlepp' da immer meine Taschen mit rein - mich hat noch keiner angemacht.
Interessant ist, wenn jemand einen Rucksack trägt - wie soll er dann da was reinstopfen, solange der auf'm Buckel ist?
Im Saturn Ludwigshafen, ich nehme an, dass es in anderen Saturn-Filialen nicht viel anders ist, dürfen Angestellte nur in Begleitung des Aufsichtspersonals in's Lager! ;)
Das hat durchaus seine Berechtigung. Ich kenne Jungs, die sich berühmen, bei ihrer arbeitgebenden Firma, in diesem Fall ein Autoteilezulieferer, mit der Karre vorzufahren, diese voll zu laden, und damit ab zu machen.
Es könnte ja jemand anderes für Dich tun. Du bist dann quasi derjenige, der den Stoff über die Grenze trägt. Sobald Du draußen bist, wirst Du von dem Täter um die Schmuggelware bestohlen. Klingt kompliziert? Wird es auch sein...
Hallo voenix Am: Welchen Zeitpunkt des Schauens in den Rucksack meinst Du: bevor man in den Laden tritt oder nachdem man ihn verlässt?
Gruß
Karl
Meines Wissens macht da der Gesetzgeber keinen Unterschied. Wozu sollte auch schon vor dem betreten des Verkaufsraums eine Kontrolle nötig sein?
mfg :)
Um sicherzustellen, dass kein Kunde Elektronikartikel von zu Hause mitbringt und dort lässt. Das würde bei Kassenschluss die Einnahmen durcheinander bringen.
z.B. wenn ich ein defektes Teil reklamieren will, ist es doch manchmal erforderlich, dieses in einem Behältnis zu transportieren.
Allerdings sollte man es beim Betreten des Ladens deklarieren, manche Läden kleben dann ein Erkennungs-Etikett drauf.
Im übrigen wird bei sehr vielen Einkaufsmärkten auf eine Taschenordnung hingewiesen, z,.B. REAL - dort sind auch Boxen nutzbar.
Da gibt es keinen unterschied; Ladenpersonal, dazu gehören auch Ladendetektive, sind szu keinem Zeitpunkt berechtigt, deine Taschen zu durchsuchen.
Auf deine Gefühle legt der MM keinen Wert.
Ich kann mich an die Aussage eines GL vom MM in Herzogenrath erinnern
"Sie wollen kaufen, ich will nicht verkaufen. Damit kommt kein Geschäft zustande."
Das war bezogen auf ein ganzseitiges Angebot in der BILD für ein Notebook.
Seitdem schaue ich dort nur noch und kaufe irgendwo anders.
jruess
b
Ok, wenn das so ist, können sie sich ja die ganze Videoüberwachung sparen!
Das mit der Tascheablegen ist afair keine Pflicht, man kann dich darum bitten, aber nicht dazu zwingen. Ich habe mich bei den 2 oder 3 Aufforderungen immer geweigert und konnte trotzdem ungehindert den Laden betreten.
Die SD-Karte ist sicher in Ordnung, die Kamera auch, das Problem ist aber, dass die Kamera mit der neuen Karte nichts anfangen kann. Musst du im Handbuch nachkieken, welchen Kartentyp die Kamera kann. Die Kameras vor 6 Jahren kannten nur SD, heute sind die SD-Karten meist SD-HC-Karten.
Der Laden ist allerdings privat, d.h. Dein Recht ihn zu betreten erlischt, wenn der Besitzer (in diesem Fall das Personal im Auftrag) etwas dagegen hat. Bei uns würde Dich wahrscheinlich der Sicherheitsdienst am Passieren hindern.
nein, das erlischt nicht ;) Ein Laden mag sein privat geführt werden, ist aber auch teilweise öffentlicher Raum also willkürlich Kunden ausschließen geht nicht und dieses Rucksack verbot gilt als willkür. Zumindest so lange die Schließfächer Kostenpflichtig(selbst Pfand) oder auf eigenes Risiko betrieben werden denn das ist den Kunden nicht zuzumuten.
die speicherhöhe der karte ist einfach zuviel das liest das alte gerät nicht ein
Hallo taste1984!
Ich verstehe kein Wort!
Gruß
Karl
Hallo Leute!
Auch wenn ich nicht immer alles verstehe - es macht Spaß, mit Euch unterwegs zu sein!!!
Gruß
Karl
Was er versucht hat zu vermitteln ist, dass die Größe der Speicherkarte in Gigabyte wohl zu viel ist für die Camera.
Und ja die nimmt der Markt zurück.
Hallo Conqueror,
Danke,werde versuchen, die Speicherkarte aus- bzw. unzutauschen.
Gruß
Karl
Ach ja, wie beendet man so ein, wie heißt es, Thread?
Gruß
karl
Einfach bei Deiner Frage, unter Otionen zum Beitrag schauen.
Noch was argumentiere bei dem Markt richtig, d.h. dass die Speicherkarte in Deiner Camera nicht funktioniert. Weil sonst könnte es passieren, dass ein übereifriger Verkäufer die Karte in einer modernen Camera ausprobiert und die funktioniert dann da drin einwandfrei. Aber in aller Regel ist der Aufwand zu groß für die Jungs.
Hallo Forum,
nicht nur der Media Markt, nein, fast alle großen "Kaufhäuser" verfahren so oder ähnlich. Der durchschnittliche Satz für Ladendiebstähle liegt in der Branche bei rund 3 % und ist natürlich schon längst in die Kalkulationen und Preise eingeflossen. Aber 3 % sind bei den Umsätzen schon eine Menge Schwund.
Zur Rucksack.- oder Taschenfrage ist eine ganz andere Frage für die Eigentümer von besonderer Wichtigkeit! Wer haftet nämlich, wenn der Büttel während des Einkaufes aus dem Aufbewahrungsfach gestohlen wird? Nachschlüssel sind hierbei nur ein Thema. Die Kaufhäuser lehnen jegliche Haftung ab, bewachen die Schließfächer aber auch nicht und kommen daher aus der Nummer nicht heraus.
Was lernen wir daraus? Große Hosentaschen sind besser als Rucksäcke!
MfG.
violetta
Wenn sie nicht haften darfst du deinen Rucksack mit reinnehmen ;)
Hallo Crazy Eye,
schon einmal etwas von Hausrecht gehört? Du darfst nach Hause gehen, mit Rucksack!
MfG.
violetta
Ja habe ich, aber ein Laden ist keine Wohnung ;) Das heißt das sie auch den öffentlichen Raum zugeordnet werden und das Hausrecht somit nur eingeschränkt ausüben können.
Gab schon Klagen rund um die Rucksack problematik, und zumindest die sachen die ich bei der letzten Diskussion um das thema(ich glaub auch hier nach einen lawblog artikel) gelesen hatte haben den leuten mit den Rucksäcken recht gegeben, da es nicht zumutbar ist die sachen auf eigenes Risiko in Schließfach zu sperren und es sogar gegen die Sorgfaltpflicht verstößt es in Auto zu lassen.
Also solange geschäfte nicht anfangen die haftung zu übernehmen, sollte sich die Rechtsprechung nicht geändert haben.
Hallo Crazy Eye,
habe diese Urteile bisher nicht gesehen. Aber warum nicht mal wieder ein Urteil für die Verbraucher.
MfG.
violetta
Ein Geschäft ist kein öffentlicher Raum! Auch kein halboffener Raum!
http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentlicher_Raum
Aber:
Leitsatz-Entscheidung des BGH in BGHZ 124,39:
"a. Die Kontrolle der von den Kunden mitgeführten Taschen an der Kasse eines Einzelhandelsmarktes ist nur zulässig, wenn ein konkreter Diebstahlsverdacht vorliegt. Fehlt es an einem derartigen Verdacht, so kann ein Kunde, der eine Kontrolle verweigert, auch nicht allein deswegen mit einem Hausverbot belegt werden.
b. Die im Eingangsbereich eines Einzelhandelsmarktes angebrachte Hinweistafel mit dem Text
»Information und Taschenannahme
Sehr geehrte Kunden,
wir bitten Sie höflich, Ihre Taschen hier an der Information vor dem Betreten des Marktes abzugeben, andernfalls weisen wir Sie höflichst darauf hin, daß wir an den Kassen gegebenenfalls Taschenkontrollen durchführen müssen.«
stellt weder eine rechtsverbindliche Ausgestaltung des Hausrechts des Geschäftsinhabers noch eine Allgemeine Geschäftsbedingung dar.
Zu Fall a.
Stimmt man einer Kontrolle nicht zu, ist jedoch mit der Hinzuziehung der Polizei zu rechnen, die kann dann diese Kontrolle durchführen.
Hallo MHA,
das Gebäude selbst ist kein öffentlicher Raum, sehr wohl aber der dazu gehörende Parkplatz.
Aber das sind juristische Feinheiten, die hier sicher zu weit führen würden.
MfG.
violetta
Meine Casio Exilim kann SD-Karten bis 4GB, wenn sie nicht HC sind.
die beste antwort in diesen Thread
ich ergände Deine Erfahrungen. Bin vor einer Woche in den MM gegangen, da ich mal nach dem neuen Plastik-Hifi umschauen wollte. Ein Verkäufer hat mich angesprochen, für was ich mich interessiere. Nach Small-Talk un d meiner Frage, wieviel Geräuschspannungsabstand in dB hat denn der Verstärker? Bekam eine klare Antwort vom Verkäufer: " was soll ich Ihnen das erzählen, Sie kaufen hier ja sowieso nicht".
Da hab ich große Ohren bekommen, Beratung null und auch noch frech werden. Der MM ist zum teuren Mitnahmemarkt verkommen, Service und Kompetenz null. Allerdings hat mich die Dame von der Kaffeemaschinenabteilung mich auf einen durchaus leckeren Kaffee eingeladen. Es fehlten leider dazu die Stühle, der Tisch und Kuchen.
Zu den SD-Cards, meines Wissens werden solche Katen in der Produktion nicht mehr geprüft, gehen also direkt in die Märkte. Statistisch gibt es nun mal eine bestimmte Anzahl von Defekten. Kunde ist die Endkontrolle.
Ist wohl von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, mir ist so etwas in BW noch nicht passiert.
Allerdings wäre ich bei Plastik-Hifi auch überfragt, bei Google-Suche konnte ich lediglich einen Hinweis auf Plastik-Möbel finden.
Kein Markt hat das Recht Rucksäcke oder Taschen zu kontrollieren. Natürlich auf der anderen Seite haben diese Leute das Hausrecht, sie brauchen niemanden mit Taschen oder Rucksächen in den Verkaufraum lassen. Die Taschen in abschließbaren Fächern einzuschliessen finde ich ebenfalls entwürdigend, deshalb, weil man als Dieb abgestemmpelt wird. Wenn mich jemand "bittet" meinen Rucksack einzuschliesse, sage ich, dass sich in diesem 50000,- euro befinden, und der Markt dafür die Garantie übernehmen muss, dass bei Widerkehr das Geld noch da ist.
...hättest Du eigentlich wissen müssen dass Du mit Rucksack nicht in einen Markt gehen kannst. Verschiedene Märkte haben sogar Schließfächer wo man Taschen, Rucksäcke usw. für die Dauer des Einkaufens kostenlos wegsperren kann.
Ergänzend: wer geht mit Rucksach schon zum MM, zu Fuß oder per Fahrrad um dort eine Zahnbürste zu kaufen?
Nein, 1/3 wollen was kaufen, 1/3 will sich informieren, 1/3 will was klauen. (Hm, oder man wird vom Partner genötigt). 33-66% der möglichen Warscheinlichkeit ist für einen Verkaufsmarkt zu hoch. keine Tasche/Rucksack mitnehmen, einfach so respektieren.
Immer dran denken, Zwischen einer Firma und dem Käufer kommt zum Zweck ein Kaufvertrag zustande. Beide Parteinen müssen aber ohne Angabe von Gründen nicht verkaufen/kaufen.
Und warum sollte das niemand tun? Nach der Schule/Uni/Arbeit hat man schon mal ganz gerne einen Rucksack dabei und will eventuell noch schnell etwas besorgen, ganz ohne Vorsatz den kompletten Laden zu plündern.
Klar, die Mehrheit sind ehrliche Käufer. Aber auch ein Verkäufer darf Verkaufsbedingungen bestimmen. Dazu gehört eventuell keinen Behälter mit in den Markt nehmen zu dürfen. MM hat selbst die Konsequenzen zu tragen, soweit, bis kein Kunde mehr kommt. Man muß ja in den Laden nicht reingehen. Dann kauft man mit Rucksack woanders.
Ich hatte vergessen, das es auch Stadt-MM gibt. Da gehts zu Fuß oder Fahrrad. Bei uns sind die Märkte ohne Auto nicht erreichbar, nichtmal mir Bus. Es gibt auch keine Fahrradständer und keine Fußwege, nur große Parkplätze. Entschuldigung, ich vergaß.
Karl, reg´ Dich nicht so auf. Du solltest nur Deinen Rucksack in ein Schließfach sperren. Wenn ich das so lese kommt mir es so vor, als hättest Du einen ziemlich beschissenen Tag gehabt. Dann sollte man lieber Zuhause bleiben. Eine Speicherkarte kann immer mal kaputt gehen. Auch hier gibt es weitaus schlimmeres....
Gruß
Dirk
Hallo D/I/R/K,
KarlKarl, reg´ Dich nicht so auf. Du solltest nur Deinen Rucksack in ein Schließfach sperren.
Es geht auch nur vordergründig um den Rucksack, sondern um das Problem der zunehmenden Bevormundung in unserer Gesellschaft, und ich lasse mich halt nicht gerne bevormunden. Die vielen Beiträge zu diesem Thema zeigen ja, dass ich mit diesem Problem nicht alleine bin. Wenn ich mich über so etwas nicht mehr aufregen würde, hätte ich mich in eine Höhle in den Himalaya zurückgezogen oder gehörte zur so genannten schweigenden Masse, die ja bekanntlich fast alles mit sich machen läßt.
Gruß