Hi, Kenntnisreiche, kurz vor Ostern hat die Telekom AG einen ursprünglich bei mir angekündigten "Hausbesuch" (der von 1&1 ausgelöst wurde) abgesagt, weil die Prüfung der Leitungen ergeben habe, dass alles ok sei.
Ich habe mich arglos bedankt, aber den Namen des Anrufers nicht erfragt. Von der Telekom war er garantiert, denn er kannte die Einzelheiten der Störungen und andere Details.
Dann aber kam plötzlich die Rechnung über rund 190 € mit dem Vermerk "Kunde nicht angetroffen". Das ist ein Doppelfehler, denn erstens war der Termin ja abgesagt und zweitens war (zufällig) trotzdem immer jemand in der fraglichen Zeit von 14 bis 22 Uhr da. Ich habe sofort Widerspruch eingelegt und auch 1&1 informiert, die bei normalem Verlauf die Kosten getragen hätten.
Hat jemand Erfahrung und kann mir sagen, ob man mich reinlegen kann, nur weil ich den Namen des "Absagers" nicht habe?
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Hallo elbbatz,
ganz wichtig:
nie nichts tun!
Der Ratschlag "einfach mal abwarten, die regen sich schon" ist in 99% der Fälle fatalistisch.
Denn - spinnen wir das Szenario mal weiter - könnte die Telekom davon ausgehen, daß der Anspruch zu Recht besteht (hier kennen wir alle nicht die Hintergründe zwischen 1&1 und der T-Com) und Dein Nicht-reagieren wird dann als Zahlungsverweigerung interpretiert. Mit etwas Glück bekommst Du dann Post von deren Anwalt, mit etwas Pech direkt einen Mahnbescheid.
Richtig ist immerimmerimmer:
Stellung beziehen, Deine Sicht der Dinge darlegen und die Absicht erklären, den Betrag nicht bezahlen zu wollen und werden.
Umso besser wird es für Dich, wenn Du Zeugen hast, die bestätigen können, daß in der besagten Zeit wirklich kein Techniker da war.
Im Umkehrschluß kannst Du von der T-Com auch einen Leistungsnachweis einfordern, denn die Techniker lassen sich - auch bei für Kunden kostenlosen Reparaturen - immer eine Quittung vom Kunden unterschreiben, daß sie da rumgewerkelt haben.
Insofern: man wird Dich da erstmal nicht "reinlegen" können, vielmehr greift hier m.E. eine Form der Beweislastumkehr - der, der etwas möchte (T-Com will Geld von Dir), muß die Rechtmäßigkeit des Anspruches beweisen.
Finito.
Gruß,
Dirk